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BZÄK: Bundesverfassungsgericht-Urteil zementiert Gesundheitsreform in allen umstrittenen Bereichen
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) und einige private Kläger sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch die umstrittenen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (WSG) vom März 2007 sowie des im November 2007 verabschiedeten Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG). Die Berufsfreiheit der Unternehmen werde nicht in unzulässiger Weise tangiert, befanden die Karlsruher Richter.
Allerdings belegte das Gericht den Gesetzgeber mit der Pflicht, die künftige Entwicklung der PKV zu beobachten: „Der Vorteil der Versicherungsnehmer im Basistarif könnte zum Nachteil der übrigen Versicherungsnehmer in den Normaltarifen werden. Denn je mehr Personen sich im Basistarif versichern und je mehr Verluste dieser verursacht, desto mehr steigt der Preis der Normaltarife und die Belastung der in diesen Tarifen Versicherten. Dies könnte letztlich eine Auszehrung des eigentlichen Hauptgeschäfts der privaten Krankenversicherungen bewirken, sodass die gesetzlichen Regelungen einer erneuten Prüfung bedürften.“
Unter anderem gegen den seit Jahresanfang geltenden Basistarif hatte die PKV sich gewandt. Der rund 570 Euro teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, sei für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv, befand das Gericht. Der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel sei daher nicht zu erwarten. Allerdings greife die Regelung in die Berufsfreiheit der Unternehmen ein. "Der Eingriff ist jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Für BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel kam der Urteilsspruch nicht überraschend: „Offensichtlich möchte das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil die besonderen Bemühungen der Großen Koalition um die weitere Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens stützen. Den einzigen Silberstreif sehe ich in der dezidierten Vorgabe, die PKV nicht über den Basistarif ausbluten zu lassen.“
Quelle: Bundeszahnärztekammer, 11.06.2009
