Gericht: Praxisgebühr verstößt nicht gegen Grundgesetz

Gesetzlich Versicherte müssen auch in Zukunft zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal zahlen. Die Gebühr verstößt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal fällige Gebühr sei mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar, urteilten die höchsten Sozialrichter Deutschlands am Donnerstag in Kassel. Geklagt hatte ein heute 64 Jahre alter Mann aus der Nähe von Erlangen, unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB will den Fall nun «aller Wahrscheinlichkeit nach» vor das Bundesverfassungsgericht bringen (Az.: B 3 KR 3/08R).

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das Urteil: «Ich habe nie daran gezweifelt, dass sie rechtens ist», sagte sie am Rande der Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Erfurt. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo Patienten bei jedem Arztbesuch zuzahlen müssten, sei die Praxisgebühr moderat und sozial ausgewogen. Deshalb werde die Regelung beibehalten. «Wir planen keine Erhöhung, aber auch keine Rücknahme.»   

Die 2004 eingeführte Praxisgebühr von zehn Euro ist nach Meinung des Klägeranwalts «schlicht daneben». «Ein Eintrittsgeld für den Arzt ist nicht sozial.» Zudem seien die zehn Euro gleich eine mehrfacheUngleichbehandlung: «Nur der Kranke zahlt und ist damit dem Gesunden gegenüber benachteiligt.» Außerdem trage der Versicherte die Kosten allein, ein Arbeitgeberanteil sei nicht einmal vorgesehen gewesen. Zudem betreffe es nur die «Zwangsversicherten»: «Es ist eine einseitige und willkürliche Belastung der gesetzlich Versicherten. Privatpatienten, obwohl mit höherem Einkommen, zahlen nicht.»

Die Bundesrichter schlossen sich aber weitgehend der Argumentation der Kasse an. Die Gründe des Klägers seien zwar «nicht von der Hand zu weisen», hieß es in der Urteilsbegründung. «Es gibt Unterschiede, aber das sind keine Verstöße gegen unsere Verfassung», sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Hambüchen. Zwar würden Arbeitgeber tatsächlich nicht bei der Praxisgebühr beteiligt, die müssten die Arbeitnehmer im Gegensatz zur Kassenbeitrag allein zahlen. «Das hebt das Solidarprinzip leicht aus den Angeln, aber der Gesetzgeber darf das zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung.» Eine Benachteiligung der gesetzlich Versicherten liege zudem nicht vor, weil die Privatversicherung ein anderes System sei.

Der Richter kritisierte, dass Ärzten durch die Abgabe «deutlich über Gebühr Verwaltungsaufgaben zugemutet werden». Gleichzeitig sei «der Senat jedoch immer wieder überrascht, wie viel heißes Blut» die Praxisgebühr entfache: «Zuzahlungen bei Medikamenten oder anderen Dingen sind viel höher, werden aber offenbar eher hingenommen.»

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth kritisierte die Gebühr, sie belaste vor allem sozial Schwache. «Studien haben gezeigt, dass sie dadurch auch zur Verschleppung notwendiger Behandlungen führt.» Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigte sich erfreut über das Urteil. «Die Praxisgebühr war eine der umstrittensten gesundheitspolitischen Entscheidungen der letzten Jahre. Wir begrüßen die nun eingetretene Rechtsklarheit», sagte GKV-Sprecher Florian Lanz.

Bei der Einführung der Gebühr hatte das Gesundheitsministerium auf jährliche Zusatzeinnahmen von 2,6 Milliarden Euro gehofft. 2005 waren es 1,62 Milliarden Euro. Seitdem ging die Summe zurück und betrug im vergangenen Jahr noch 1,52 Milliarden Euro. Rechnet man noch die Praxisgebühren hinzu, die die Patienten bei den Zahnärzten entrichteten (2008: 400 Millionen Euro), dann ergibt sich für das vergangene Jahr ein Gesamtbetrag von 1,923 Milliarden Euro. 2005 waren es noch knapp 100 Millionen Euro mehr.

Quelle: dpa, 25.06.2009