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BLZK: Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung bestätigt
Bayerische Landeszahnärztekammer zur Basistarif-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) gegen die Einführung des Basistarifs, die Portabilität von Rückstellungen und die auf drei Jahre verlängerte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung abgewiesen. Gleichzeitig haben die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber eine „Beobachtungspflicht“ auferlegt, weil die vorangegangene Gesundheitsreform zu Prämiensteigerungen für Versicherte in den Normaltarifen und dadurch zu erheblichen Wechselbewegungen in den Basistarif mit seinen begrenzten Prämien führen kann.
Wörtlich heißt es in der Entscheidung: „Der Vorteil der Versicherungsnehmer im Basistarif könnte zum Nachteil der übrigen Versicherungsnehmer in den Normaltarifen werden. Denn je mehr Personen sich im Basistarif versichern und je mehr Verluste dieser verursacht, desto mehr steigt der Preis der Normaltarife und die Belastung der in diesen Tarifen Versicherten. Dies könnte letztlich eine Auszehrung des eigentlichen Hauptgeschäfts der privaten Krankenversicherungen bewirken, sodass die gesetzlichen Regelungen einer erneuten Prüfung bedürften.“ Christian Berger, Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) kritisierte, dass die Kläger diese Gefahr im Verfahren nicht stärker betont hätten. Umso mehr sei zu begrüßen, dass das Gericht dem Gesetzgeber nun die Verpflichtung ins Stammbuch geschrieben habe, künftig darauf zu achten, „dass dies keine unzumutbaren Folgen für Versicherungsunternehmen und die bei ihnen Versicherten hat“.
In seiner Stellungnahme wertete Christian Berger (Kempten) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch als eine Bestätigung des Geschäftsmodells der privaten Krankenversicherung: „Der Gesetzgeber kann im Bereich des Krankenversicherungsrechtes nicht nach eigenem Belieben schalten und walten. Insbesondere den Befürwortern einer Bürgerversicherung muss dies zu denken geben.“ Eine Gesundheitsreform nach der nächsten Bundestagswahl müsse die Karlsruher Entscheidung beachten. Berger: „Wer die private Krankenversicherung abschaffen will, wird an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen. Eine Auszehrung des eigentlichen Hauptgeschäfts der PKV darf es nicht geben.“
Zugleich forderte der BLZK-Vizepräsident eine Reform, die sowohl die berechtigten Interessen der Versicherten als auch der Leistungsträger im Gesundheitswesen berücksichtige. Berger: „Das könnte z.B. durch eine Aufhebung der Entgeltgrenzen zum Beitritt zur privaten Krankenversicherung geschehen.“
Quelle: Bayerische Landeszahnärztekammer, 10.06.2009
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