Branchenmeldungen 02.03.2023

Maskenpflicht in Ordinationen weiterhin aufrecht!

Maskenpflicht in Ordinationen weiterhin aufrecht!

Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com

Die Aufhebung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Apotheken in Wien mit 01.03.2023 hat keine Auswirkungen auf zahnärztliche Ordinationen. 

Der Grund ist, dass die Bundes-Verordnung (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung), die unter anderem für (zahnärztliche) Ordinationen gilt, weiterhin aufrecht ist (bis vorläufig 30.04.2023).

Daher gilt für zahnärztliche Ordinationen wie bisher:

  • Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  • Patient:innen, Besucher:innen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Die Landeszahnärztekammer für Wien rät aber weiterhin jedenfalls zum Tragen einer Maske.

  • COVID-19-Beauftragte/r und COVID-19-Präventionskonzept bleiben aufrecht, siehe dazu für nähere Informationen hier.
  • Es ist kein 2,5G-Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.

Quelle: Landeszahnärztekammer Wien

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