Branchenmeldungen 21.02.2011

BZÄK-Tagung zu Trends im Gesundheitswesen

BZÄK-Tagung zu Trends im Gesundheitswesen

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Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat sich auf seiner diesjährigen Klausurtagung in Rottach-Egern mit wesentlichen Fragen der weiteren Entwicklung des deutschen Gesundheitswesens auseinandergesetzt. Den Schwerpunkt bildete die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen aktueller gesundheitspolitischer Vorhaben wie Öffnungsklausel, Selektivverträge und Patientenrechte auf die Zahnärzteschaft.

Unter fachkundiger Moderation des Chefredakteurs der Vincentz-Network GmbH, Thomas Grünert, diskutierten die Teilnehmer u. a. mit Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse (Kiel), die wesentlichen gesundheitspolitischen Entwicklungen und Trends der kommenden Jahre. Hierzu zählten u. a. Fragen der Finanzierung des Gesundheitssystems, der qualitätsorientierten Vergütung, der Telemedizin oder des einheitlichen Krankenversicherungsmarkts.

Daneben widmete sich der Vorstand in einem ersten Block ausführlich dem Thema „Der mündige Patient – Bedeutung für die zahnärztliche Berufsausübung und die Selbstverwaltung“. Dazu referierte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, Wolfram-Arnim Candidus zu aktuellen patientenrelevanten Themen wie den Patientenrechte, Prävention, Bürgerbeteiligung sowie Transparenz.

Das Thema „Öffnungsklausel und Selektivverträge – Bedeutung für den Berufsstand und die Zahnärztekammern“ stellte den zweiten wesentlichen Themenblock der Klausurtagung dar. Hierzu standen der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und RA Nuerretin Fenercioglu vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) dem Vorstand der BZÄK Rede und Antwort. Dr. Eßer stellte klar, dass es der PKV aus seiner Sicht in diesem Zusammenhang darum gehe, über die Vereinbarung von qualitätsabhängiger Vergütung zu einem Preiswettbewerb zu kommen. Zudem sollen Selektivverträge der Patientennavigation dienen. Herr Fenercioglu bemängelte demgegenüber die fehlende Einflussnahmemöglichkeit der PKV-Unternehmen auf die Qualität oder Menge der medizinischen Leistungen und damit im Ergebnis auch auf die Kostensteigerungen. „Wer nach solchen Äußerungen immer noch glaubt, dass Öffnungsklausel und Selektivverträge etwas anderes darstellen sollen als reine Einsparinstrumente, dem ist wohl nicht zu helfen. Mit Qualitätssicherung haben solche Vorstellungen jedenfalls nichts zu tun“ so BZÄK-Präsident Dr. Engel abschließend.

Die BZÄK wird die im Rahmen der Klausurtagung aufgeworfenen Themen in ihren Gremien und auf politischer Ebene nun Schritt für Schritt abarbeiten und Position beziehen.

Quelle: BZÄK


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