Branchenmeldungen 05.11.2026

Digitale Vorgaben für Zahnarztpraxen: Hinweise zur neuen KI-Verordnung

Seit August stehen weitere Teile der EU-KI Verordnung (AI Act) in Geltung. Es gelten diverse Vorgaben, die auch beim Einsatz spezifischer KI in der zahnärztlichen Ordination zu beachten sind.

Digitale Vorgaben für Zahnarztpraxen: Hinweise zur neuen KI-Verordnung

Foto: © Salmanmughal – stock.adobe.com

Die EU-KI-Verordnung unterteilt Systeme gemäß ihrem Risiko; für die zahnärztliche Ordination sind zwei Klassen relevant:

Hochrisiko-KI-Systeme: In diese Kategorien fallen KI-gestützte Medizinprodukte wie zum Beispiel: 

  • KI-gestützte Röntgenbildanalyse bzw. Diagnosesoftware
  • CAD/CAM-Systeme für Zahnersatz oder
  • Implantatplanungssoftware mit KI-Komponenten

KI-Systeme mit geringem/begrenztem Risiko:

  • Transparenzpflichtige Anwendungen wie KI-basierte Praxis-Chatbots auf der Website zur Terminvereinbarung oder Patientenkommunikation. Pfl ichten für Zahnärzte Im Sinne der EU-KI-Verordnung gelten zahnärztliche Ordinationen rechtlich als „Betreiber“ (Deployer) und müssen folgende spezifische Pflichten beachten.
  • KI-Kompetenz der Mitarbeiter Ordinationsinhaber müssen für eine ausreichende KI-Kompetenz betroffener Mitarbeiter Sorge tragen (z. B. durch dokumentierte Schulungen). 
  • Transparenz- und Informationspflicht Werden KI-generierte Inhalte in der Ordination ge nutzt oder interagieren Patienten mit einer KI, müssen sie eindeutig darauf hingewiesen werden. Darunter fallen z. B. KI-generierte Bilder auf der Ordinations-Website, Praxis-Bots (Chatbot auf Web site muss gekennzeichnet werden) oder Befunde (bei Diagnosestellung mittels softwaregestützter KI müssen Patienten weiterhin mündlich im Patien tengespräch aufgeklärt werden; ein entsprechender Vermerk in der Patientendokumentation wird empfohlen).
  • Menschliche Aufsicht und Kontrollpflicht In der Zahnmedizin dürfen KI-Systeme niemals autark entscheiden. Die Letztentscheidung ebenso wie die Diagnose, der Therapieplan und die Freigabe von Zahnersatz fällt zwingend in die Verantwortung des Behandlers (Human-in-the-loop). Der Software kommt lediglich die Rolle des Assistenzsystems zu.
  • Datenschutz Zahnärzte müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die KI allen datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.

Quelle: Landeszahnärztekammer für Wien

Dental Tribune Austrian Edition 05/26

Dental Tribune Austrian Edition


Dieser Beitrag ist in der Dental Tribune Austrian Edition erschienen.

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