Branchenmeldungen 09.09.2026

FVDZ Bayern kritisiert die neue S2k-Leitlinie zur Wasserqualität in Dentaleinheiten

FVDZ – Die im Juli 2026 veröffentlichte S2k‑Leitlinie „Dentaleinheiten, hygienische Anforderungen an das Wasser“ bringt für Zahnarztpraxen vor allem eines: Mehr Aufwand und höhere Kosten, ohne dass die fachlichen Empfehlungen einen echten Fortschritt gegenüber der Vorgängerversion von 2014 darstellen. Der FVDZ Bayern kritisiert, dass durch die Leitlinie für die Zahnarztpraxen mehr Bürokratie und höhere Kosten entstehen.

FVDZ Bayern kritisiert die neue S2k-Leitlinie zur Wasserqualität in Dentaleinheiten

Foto: MDOMAR – stock.adobe.com; Generiert mit KI

Die Leitlinie folgt in weiten Teilen der alten Fassung und reagiert lediglich auf gesetzliche Änderungen wie die novellierte Trinkwasserverordnung 2023 und die EU‑Medizinprodukteverordnung. Eigene neue Standards oder innovative Hygienekonzepte fehlen. Damit bleibt die Leitlinie reaktiv statt zukunftsorientiert.

Besonders kritisch sieht der FVDZ Bayern die Empfehlung, neben den klassischen Trinkwasserparametern künftig auch Pseudomonaden und vergrünende Streptokokken zu untersuchen. Diese zusätzlichen Indikatorkeime mögen hygienisch sinnvoll sein, führen aber zu deutlich höheren Kosten für die Betreiber:

  • zusätzliche Laboranalysen
  • umfangreichere Probenentnahmen
  • mehr Dokumentationsaufwand
  • mögliche Sanierungsmaßnahmen bei Auffälligkeiten

Für viele Praxen bedeutet das eine spürbare finanzielle Mehrbelastung, insbesondere, weil die Leitlinie keine klaren Konsequenzen oder Maßnahmenkataloge für den Nachweis dieser Keime formuliert.

Zwar betonen die Autoren der Leitlinie selbst, dass sie rechtlich nicht bindend sei. In der Praxis wird sie jedoch von Gesundheitsämtern, Aufsichtsbehörden und Hygienekontrolleuren als Maßstab herangezogen. Damit entsteht eine faktische Verbindlichkeit, die Zahnarztpraxen kaum ignorieren können. Die Folge: Empfehlungen werden zu Anforderungen und Anforderungen werden zu Kostenfaktoren.

Gerade kleinere Praxen trifft dies besonders hart, da die Leitlinie umfangreiche Spül‑, Prüf‑ und Dokumentationsprozesse vorsieht, die personell und finanziell kaum zu stemmen sind. Fazit: Mehr Belastung, wenig Nutzen.

Die neue S2k‑Leitlinie schafft keine echte Weiterentwicklung der Wasserhygiene in Dentaleinheiten. Stattdessen erhöht sie den bürokratischen Druck, steigert die Kosten für mikrobiologische Prüfungen und bleibt inhaltlich konservativ.

Bild von einem Quotenzeichen
Dazu Dr. Michael Rottner, langjähriger Referent für Praxisführung der BLZK: „Die Zahnärzteschaft braucht praxisnahe, evidenzbasierte und wirtschaftlich vertretbare Hygienekonzepte – keine Leitlinien, die vor allem zusätzliche Belastungen erzeugen. Die überarbeitete Version der Leitlinie geht weit über die Forderungen aus 2014 hinaus. Unter der theoretischen Annahme, es wäre ein Rücksog über die Hand- und Winkelstücke bei der Patientenbehandlung möglich und dadurch könnte ein Verkeimung der Einheit entstehen, wird nun die zusätzliche Prüfung auf den weiteren Keim Streptococcus viridans und Pseudomonas aeruginosa gefordert. Dazu muss man wissen, dass seit vielen Jahren in den entsprechenden Hand- und Winkelstücken bzw. Motoren Rücksaugstopps eingebaut sind. Gleichzeitig sind keine Infektionen aus dem Betrieb bekannt. Es handelt sich damit um ein rein theoretisches Risiko ohne jegliche Evidenz!“.

An der Leitlinie war u.a. die Bayerische Landeszahnärztekammer, vertreten durch den Referenten für Praxisführung, Dr. Frank Hummel, beteiligt.

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