Branchenmeldungen 02.11.2012
Strahlenschutz: Prüfung nur noch alle vier Jahre nötig
Zum 1. Juli nächsten Jahres (2013) soll im Rahmen der Deregulierung von Bundesrecht die Überprüfung von „Strahlenquellen mit niedrigem Gefahrenpotenzial“ statt alle zwei Jahre nur noch alle vier Jahre erfolgen. Wörtlich heißt es dazu im Beschluss der Landeshauptleute zur „Zurückverlagerung“ der Kontrollzuständigkeit im Strahlenschutzgesetz auf die Landesregierungen: „Primär handelt es sich dabei um den Betrieb zahnmedizinischer Röntgeneinrichtungen in Zahnarztpraxen.“
Die Rückverlagerung der Über-prüfungskompetenz von der Bezirks- auf die Landesebene und die Intervallverlängerung bei Zahnärzten von zwei auf vier Jahre sollen „signifikante Kos-teneinsparungen“ bringen, da mehr als die Hälfte der strahlenschutzrechtlichen Überprüfungen auf den Betrieb zahnmedizinischer Röntgeneinrichtungen entfällt. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass in „Österreich eine große Anzahl an Geräten betrieben wird, deren Gefährdungspotenzial durch ionisierende Strahlung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nur sehr gering ist“.
Es heißt außerdem, dass die jeweils zuständige Strahlenschutzbehörde aufgrund des elektronischen Zuganges zu den seit dem Jahr 2006 betriebenen zentralen Strahlenschutzregistern auch ohne Vorort-Überprüfung wesentliche Kontrollmöglichkeiten über Betriebe mit Strahlenquellen hat. Im Dosisre-gister sind die Daten über die physika- lische Kontrolle (Personendosis) und ggf. über die ärztlichen Untersuchungen von beruflich strahlenexponierten Personen gespeichert.