Branchenmeldungen 21.11.2014

800.000 Dollar Schadensersatz für verpfuschte Zahnextraktion



800.000 Dollar Schadensersatz für verpfuschte Zahnextraktion

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Eine Australierin zog wegen einer missglückten Zahnextraktion vor Gericht und bekam nun Recht gesprochen. Weil der Richter die Sorgfaltspflicht seitens des Behandlers vernachlässigt sah, sprach er der geschädigten Patientin die Schmerzensgeldsumme von 800.000 Dollar (ca. 560.000 Euro) zu.

Um sich wegen akuter Zahnschmerzen bei ihrem Zahnarzt behandeln zu lassen, suchte eine Patientin im Jahr 2009 dessen Praxis auf. Dieses Vorhaben endete in einem dentalen Desaster und nun vor dem Richter. Eine erste Diagnose in der zuständigen Zahnarztpraxis lautete damals: Karies unter der Füllung und damit einhergehender Zerfall des Zahnes. Schnell entschied sich die Patientin nach Abwägen einer Wurzelbehandlung und auf Anraten des Behandlers für die Extraktion des geschädigten Zahnes. Jedoch brach dem Zahnarzt beim Entfernen des desolaten Zahnes die Krone ab. Er beseitigte zwar einen Teil der Wurzel, drückte aber unglücklicherweise restliche Teile des Zahnes in die Kieferhöhle. Er verschloss daraufhin die Wunde und überwies die Patientin an den örtlich ansässigen Kieferchirurgen.

Infolge einer Infektion erlitt sie eine Lähmung im rechten Gesichtsbereich. Jegliches Gefühl im Oberkiefer, in den Zähnen und dem Zahnfleisch ging verloren. Eine Woche nach der fehlgeschlagenen Extraktion beim Erstbehandler konnte mittels OP der Rest des Zahnes erfolgreich aus der Kieferhöhle entfernt werden. Im Zuge dieses Eingriffes erlitt sie wenig später eine schwere Infektion im Kieferknochen, dessen Behandlung sich bis 2011 hinzog.

Durch die anschließende, langwierige Behandlung musste sie ihren Beruf als Tierärztin an den Nagel hängen und reichte Zivilklage gegen den Zahnarzt ein – mit Erfolg. Der Beklagte wehrte sich zwar im Prozess vehement und brachte vor, er habe die Behandlung nur auf Wunsch seiner Patientin fortgeführt. Der zuständige Richter entschied jedoch zugunsten der Geschädigten und sah in dem Fall eindeutig eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des Behandlers. Egal ob es der Wunsch der Patientin gewesen sei, die Behandlung fortzuführen – er als Spezialist hätte die Risiken abwägen müssen. Die Geschädigte erhielt mehr als 800.000 Dollar für Schäden, Verlust von Einkommen und Folgekosten der zahnmedizinischen Behandlungen.

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Nachlässigkeit wird bestraft: Patientin klagt und kassiert 38.000 Euro
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