Branchenmeldungen 09.01.2026

BZÄK und KZBV begrüßen neues Schutzgesetz für Gesundheitsberufe

BZÄK/ KZBV – Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßen den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ ausdrücklich.

BZÄK und KZBV begrüßen neues Schutzgesetz für Gesundheitsberufe

Foto: Berit Kessler – stock.adobe.com

Der Entwurf setzt ein wichtiges Signal: Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – und zwar unabhängig davon, ob die Tat in der Notaufnahme, in der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis oder in anderen Versorgungssituationen erfolgt“, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler.

Angriffe in Praxen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Bereits 2024 hatte die BZÄK gefordert, alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal strafrechtlich mehr zu schützen. Das Bundesjustizministerium bereitet nun konkrete, härtere Strafmöglichkeiten vor. Unter anderem soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden, um alle Angehörigen der Heilberufe einschließlich des Praxispersonals zu schützen.

„Die geplante Strafverschärfung ist richtig und überfällig. Sie stärkt den Schutz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen. Der Entwurf ist ein wichtiges Signal des Rechtsstaats an diejenigen, die Verantwortung für die Gesundheit anderer übernehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass aus Recht auch schnellstmöglich wirksamer Schutz im Alltag wird“, so der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Martin Hendges.

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