Branchenmeldungen 24.09.2012

Arzt muss Patienten auch über seltene OP-Risiken aufklären

Arzt muss Patienten auch über seltene OP-Risiken aufklären

Foto: © Christoph Hähnel - Fotolia.com

Ein Arzt muss seine Patienten vor einer Operation auch über seltene Risiken aufklären, vor allem wenn diese besonders folgenschwer sind. Ein bloßer kurzer Hinweis im schriftlichen Aufklärungsbogen reicht unter Umständen nicht aus, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Ein Zivilsenat bestätigte das Urteil des Landgerichts Trier, wonach ein Zahnarzt seiner Patientin unter anderem 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Die Frau hatte sich Zahnimplantate einsetzen lassen, aber der Eingriff ging schief. Die Klägerin erlitt eine dauerhafte Schädigung des Nervs und hat seitdem Schmerzen beim Kauen. Vor der OP sei sie nicht ausreichend über Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt worden, hatte sie der Arztpraxis vorgeworfen. Nach Einschätzung der OLG-Richter zurecht. Der bloße Hinweis «Nervschädigung» in einem schriftlichen Aufklärungsformular reiche nicht aus, wenn die Gefahr nicht im Gespräch erläutert werde.

Quelle: dpa

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