Branchenmeldungen 16.07.2012
Arztbewertungsportale erneut im Visier des ÄZQ
Nach 2010 hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) jetzt erneut die Qualität von zwölf Arztbewertungsportalen untersucht.
Arztbewertungsportale
im Internet haben in den letzten Jahren stark zugenommen – sowohl die
Anzahl der Portale, als auch deren Nutzer. Bundesärztekammer (BÄK) und
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragten deshalb im Dezember
2009 das ÄZQ, ein Clearingverfahren für solche Portale einzurichten.
Ziel war es, die formale Qualität der Arztbewertungsportale systematisch
zu untersuchen und zu vergleichen. Dieses Bewertungsverfahren wurde 2012
wiederholt.
Grundlage der aktuellen Bewertung ist der Kriterienkatalog "Gute Praxis
Bewertungsportale", der in zweiter Auflage 2011 erschienen ist: Ein
Expertenkreis hat hier unter Moderation des ÄZQ 42 Qualitätskriterien
für Arztbewertungsportale formuliert. Dabei berücksichtigen die Experten
rechtliche Vorgaben, Datenschutzfragen, Transparenz, den Schutz vor
Missbrauch und auch die Nutzerfreundlichkeit.
Bereits 2010 hatte das ÄZQ die formulierten Qualitätskriterien bei den
damaligen Anbietern überprüft. Dabei wurden große Unterschiede sichtbar.
Das neue Verfahren 2012 zeigt, dass die Portale inzwischen mehr
Anforderungen erfüllen. Damit haben sowohl der Kriterienkatalog als auch
das erste Clearingverfahren die Portallandschaft verändert und das
Bewusstsein für Transparenz gestärkt. Dennoch bleiben Wünsche offen: So
war nur bei einem Portal eine bestimmte Mindestanzahl von Bewertungen
notwendig, bevor diese veröffentlicht werden. Die meisten kommerziellen
Portale bieten Ärzten zudem sogenannte Premiumeinträge an: bezahlte
Einträge, die besonders attraktiv aussehen und die in den Trefferlisten
meist ganz oben angezeigt werden. Das führt zu einer Verzerrung, denn
Nutzer werden so eher auf bezahlte Einträge als auf gut bewertete Ärzte
aufmerksam gemacht.
Alle Betreiber erhielten ihr Gutachten vor Veröffentlichung zur Kenntnis
und hatten Gelegenheit, die Einschätzung des ÄZQ zu kommentieren. Die
Stellungnahmen der Portalbetreiber dazu werden zusammen mit den
Gutachten eingestellt. Öffentlich zugänglich gemacht werden sie nur,
wenn der Betreiber der Veröffentlichung zugestimmt hat. Andernfalls sind
die Gutachten nur in einem passwortgeschätzten Bereich zur Nutzung
durch den Auftraggeber (BÄK und KBV) verfügbar.
Die Ergebnisse sind unter http://www.arztbewertungsportale.de abrufbar.
Quelle: ÄZQ