Branchenmeldungen 28.02.2011

Aufbereitung vom Medizinprodukten - Gesetzesänderung notwendig?



Aufbereitung vom Medizinprodukten - Gesetzesänderung notwendig?

Foto: © ZÄK Westfalen-Lippe

Die Ergebnisse einer jetzt von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vorgelegten Studie zu unterschiedlichen Verfahren zur Reinigung von Übertragungsinstrumenten machen nach Auffassung der Kammer eine Anpassung/Änderung der in Planung befindlichen Gesetzesänderung, insbesondere der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, an die gewonnenen technischwissenschaftlichen Erkenntnisse erforderlich.

Während die zuständigen Stellen bisher den Standpunkt vertreten, dass bei der Aufbereitung von sog. "Kritisch B"-Medizinprodukten in jedem Fall eine maschinelle thermische Reinigung/Desinfektion und anschließende Dampfsterilisation nötig ist, belegt die wissenschaftliche Vergleichsstudie, dass auch manuelle Verfahren zu gleichwertigen reproduzierbaren Ergebnissen führen. "Die Studie stützt unsere von Anbeginn der Diskussionen vertretene Auffassung, dass die manuelle Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken zu mit maschinellen Verfahren vergleichbaren Ergebnissen führt, ohne Abstriche bei der Patientensicherheit, die für uns höchste Priorität genießt, in Kauf zu nehmen", so Dr. Gerhardus Kreyenborg, zuständiger Vorstandsreferent der Kammer.

Die Zahnärztekammer wird zeitnah in Gespräche mit der Landesregierung eintreten, um die Ergebnisse entsprechend in die Praxis einfließen zu lassen.

Quelle: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, 23.08.2009


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