Branchenmeldungen 21.02.2011

Beschluss der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung liefert Rückenwind für die Freien Berufe

Beschluss der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung liefert Rückenwind für die Freien Berufe

Foto: © BZÄK

Starken politischen Rückenwind für die Freien Berufe in Deutschland liefert ein Beschluss der jüngsten Bundesdelegiertenversammlung der CDU/CSU Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung MIT in Berlin. Neben das klare Bekenntnis zur sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Freien Berufe stellt die MIT in ihrem zehnseitigen Beschluss eindeutige Empfehlungen an die eigene (Regierungs-) Partei. „Die in dem Papier angekündigte Dialogbereitschaft mit den im Gesundheitswesen Tätigen greift die Bundeszahnärztekammer gern und konstruktiv auf. Darüber hinaus begrüßen wir den Einsatz für den Erhalt der Gebührenordnungen und das klare Bekenntnis zum Kammerwesen sowie die Forderung nach drastischer Reduzierung von bürokratischen Vorgaben und Dokumentationspflichten“, erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Die Mittelstandsvereinigung greift mit ihrem Beschluss auch Forderungen aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer, darunter die Resolution zur Freiberuflichkeit, auf.

Vor allem im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen sprechen die Mittelständler der Union eine klare Sprache, die auch Kernziele des zahnärztlichen Berufsstands erfasst. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Therapiefreiheit, freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie freie Gesundheitsberufe gehören für uns zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens. Niedergelassene freiberuflich tätige Haus-, Fach- und Zahnärzte sowie Apotheker sind für uns auch in Zukunft Garanten für eine qualitativ hochwertige, patientennahe Versorgung. Diese Strukturen gilt es, neben dem Bereich der stationären Krankenhausversorgung, zu bewahren und geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung, vor allem auch in ländlichen Regionen, werden wir besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir wollen, dass medizinische Versorgungszentren nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass diese nur von Ärzten und Krankenhäusern als Träger verantwortlich geführt werden.“

Auch die Zielvorgaben im Bereich des Gesundheitswesens dürften viele Ärzte und Zahnärzte unterschreiben wollen: „Wir wollen die Motivation und Leistungsbereitschaft in den Gesundheitsberufen stärken und attraktive Bedingungen auch in ländlichen Regionen sichern.

Ziel ist es, eine leistungsgerechte, qualitätsorientierte und besonderen regionalen Rahmenbedingungen Rechnung tragende vertragsärztliche Vergütung zu gewährleisten, die die Besonderheiten der Leistungen der einzelnen Arztgruppen berücksichtigt.“

Als Dienstleister auch im öffentlichen Interesse trügen die Freien Berufe zur Entwicklung und Sicherung des Gemeinwesens bei und versorgten die Bevölkerung mit notwendigen und hochwertigen Dienstleistungen, stellt der Beschluss fest. Zur besonderen gesellschaftlichen Stellung der Freien Berufe sagt das Papier: „Die Freien Berufe haben nicht zuletzt aufgrund ihrer Gemeinwohlverpflichtung ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Alleinstellungsmerkmal und Verantwortung. Diese Besonderheiten wie auch das besondere Erfolgspotenzial müssen bei politischen Entscheidungen erkennbar berücksichtigt werden. Allen politisch Handelnden sollte die Multiplikatorfunktion einleuchten. Ob Arzt, Apotheker, Steuerberater, Anwalt oder Architekt – Menschen vertrauen in ganz sensiblen Bereichen.“

In Bezug auf die europäischen Reformbemühungen zu einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt im Dienstleistungswesen, stellt der Beschluss klar, dass die Verwirklichung des freien Leistungswettbewerbs wichtiger sei, als Reformen bei Regulierungen der Freien Berufe. Solche Bestrebungen hätten auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise eine neue Dimension bekommen. Klare Forderung der MIT: „Verbraucherschutz und die anerkannt hohe Qualität der deutschen freiberuflichen Dienstleistungen dürfen im europäischen Binnenmarkt nicht auf der Strecke bleiben. Wir wollen deshalb, dass im europäischen Kontext dafür Sorge getragen wird, dass die Durchlässigkeit der Grenzen nicht zu einem Abbau von Qualitätsstandards und einem Verlust des Vertrauens der Verbraucher führt. Leistungs- und Qualitätswettbewerb sind zu fördern.“

Eine Lanze bricht der Beschluss auch für die Selbstverwaltung: „Freie Berufe und Selbstverwaltung als freiberufliches Organisationsprinzip gehören zusammen. Wir bekennen uns zu den selbstverwalteten Strukturen der Freien Berufe durch ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit und zum Fortbestand der Selbstverwaltungen in Deutschland.“

Quelle: BZÄK, 17.11.2009


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