Branchenmeldungen 21.02.2011
BLZK unterstützt Zahnärzte bei GOZ-Abrechnung
Bayerische Tabelle 2009 mit HOZ-Werten ist erschienen
München – Um die Zahnärzte angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation und einer seit weit über 20 Jahren unveränderten Gebührenordnung praktisch bei Abrechnung und Honorierung zu unterstützen, hat die BLZK die bewährte Handreichung „Bayerische Tabelle“ erneut aktualisiert und ergänzt. Sie steht ab sofort unter www.blzk.de und am Ende dieser Seite zum Herunterladen bereit.
Die Bayerische Tabelle 2009 enthält erstmals die Leistungsziffern und die betriebswirtschaftlichen Basiswerte der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ). Diese wurden von der Zahnärzteschaft selbst erarbeitet und von der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer Ende Januar 2007 verabschiedet. Die HOZ beschreibt die zahnärztlichen Leistungen fachlich und wirtschaftlich auf transparente Weise.
HOZ in der Praxis
Der seitens des Bundesministeriums für Gesundheit vorgelegte und nun „schubladisierte“ Referentenentwurf zu einer GOZneu offenbart einmal mehr die Arroganz der Politik im Umgang mit den berechtigen Forderungen der Zahnärzteschaft nach angemessener Honorierung und wird deshalb von der Zahnärzteschaft einmütig in toto abgelehnt. Eine solche Novellierung der GOZ hätte für Privatpatienten in Zahnarztpraxen deutliche negative Auswirkungen gehabt.
Die HOZ kann bereits heute innerhalb der GOZ eine Kalkulationsgrundlage für Leistungen nach § 2 und § 6 GOZ sein. Jeder Zahnarzt ist deshalb aufgefordert, gegebenenfalls mit seinem Steuerberater, den eigenen betriebswirtschaftlichen Minutenwert für das Jahr 2009 zu errechnen und die Basiswerte entsprechend anzupassen. Damit lässt sich Zahnmedizin nach State-of-the-Art mit angemessenen Honoraren anbieten.
Bayerische Tabelle – Bewährt seit Jahren
Bereits seit 2005 bietet die Bayerische Tabelle eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Sie zeigt anschaulich auf, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen bei Privatpatienten eine Vergütung zu erhalten, wie sie Krankenkassen im BEMA für ihre gesetzlich Versicherten bezahlen. Dagegen ist bei Ärzten der 2,3-fache GOÄ-Satz durchgängig mehr „wert“ als der EBM.
Die Bayerische Tabelle 2009 können Sie hier herunterladen.
Quelle: Bayerische Landeszahnärztekammer, 04.03.2009