Branchenmeldungen 21.02.2011

Bonus nicht verschenken – Vor Jahresende zum Zahnarzt

Bonus nicht verschenken –  Vor Jahresende zum Zahnarzt

Foto: © Shutterstock.com

Wer in diesem Jahr noch nicht bei seinem Zahnarzt war, sollte sich schnell einen Termin geben und die Untersuchung per Stempel im Bonusheft eintragen lassen. Denn ein lückenlos geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Bis Ende des Jahres können sich gesetzlich Krankenversicherte noch erhöhte Zuschüsse beim Zahnersatz sichern.

„Wer hat denn in diesen Zeiten Geld zu verschenken? Wenn der Zahnarzt wirklich kleinere Schäden feststellt, dann können durch die frühzeitige Behandlung größere Eingriffe vermieden werden. Außerdem können sich gesetzlich Versicherte durch das Bonusheft, in das zahnärztliche Kontrolluntersuchungen eingetragen werden, bei einer bevorstehenden Behandlung viel Geld ersparen“, sagt der KZV-Vorstandsvorsitzende und praktizierende Zahnarzt Dr. Jörg-Peter Husemann.

Wer in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt war, sollte dies also schleunigst nachholen, denn: Fehlt auch nur ein einziger Bonus-Eintrag, sind alle bisher gesammelten Stempel wertlos. Der Anspruch auf den höheren Zuschuss für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate verfällt. Der Patient muss dann wieder neu anfangen, Stempel zu sammeln.

Das Bonusheft – die Zuschüsse
Wenn gesetzlich versicherte Patienten in den letzten fünf Jahren jedes Jahr zur Kontrolle waren und dies im Bonusheft nachweisen kann, erhöht die Krankenkasse zusätzlich zum Festzuschuss-Betrag um weitere 20 Prozent. Wer im Bonusheft vermerkt hat, dass er in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält sogar einen Bonus von 30 Prozent auf den Festzuschuss. Bei einem Festzuschuss von 500,00 Euro sind das 150,00 Euro.

Um den Bonus zu bekommen, müssen Patienten ab dem 18. Lebensjahr jährlich einmal zur Kontrolle. Die Vorsorgeuntersuchung ist zweimal im Jahr kostenfrei. Das heißt, wenn der Zahnarzt bei der Vorsorgeuntersuchung nichts findet und die Zähne nicht behandeln muss, fällt keine Praxisgebühr an.

Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, 4.12.2009


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