Branchenmeldungen 14.09.2012
Bonusheft: Kosten sparen auch bei unfallbedingtem Zahnersatz
Selbst Kosten für später eventuell notwendigen Zahnersatz lassen sich gezielt reduzieren - mit einem lückenlos geführten Bonusheft. Was viele nicht wissen: Auch in einem gesunden Gebiss kann beispielsweise durch einen Freizeitunfall eine Kronenversorgung erforderlich werden. Ist kein Bonusheft vorhanden, wird es teurer. Die Krankenkasse zahlt einen bestimmten Festzuschuss, wenn man eine Krone, eine Brücke oder anderen Zahnersatz braucht. War man regelmäßig beim Zahnarzt, erhöht sich dieser Festzuschuss um 30 Prozent. Damit reduziert man die eigenen Kosten, die bei einer Zahnersatzbehandlung entstehen.
Regelmäßig bedeutet: Erwachsene gehen jährlich einmal, Jugendliche von 12 bis 17 Jahren jährlich zweimal zur Vorsorgeuntersuchung zu ihrem Zahnarzt. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ab 12 Jahren sollte die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und sich dies vom Zahnarzt im Bonusheft bestätigen lassen.
Wer seinen Anspruch auf Vorsorge im Jahr 2012 bisher nicht genutzt hat, kann
dies noch bis Ende des Jahres tun. Dann hat man die Gewissheit, dass Zähne
und Zahnfleisch gut gepflegt und gesund sind. Gleichzeitig ist damit der Bonus
für den Zahnersatz-Bedarfsfall gesichert. Warum sollte man den verschenken.
Unabhängig vom Bonusheft empfehlen die sächsischen Zahnärzte für alle einen
halbjährlichen Zahnarztbesuch, um die Zahngesundheit zu sichern.
Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen