Branchenmeldungen 21.02.2011
Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer warnen vor Öffnungsklausel
5 gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich erneut deutlich gegen eine Öffnungsklausel in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) ausgesprochen. „Die Öffnungsklausel fördert weder echten Wettbewerb, noch hilft sie den Patienten oder reduziert Kosten, sondern gefährdet - im Gegenteil – ernsthaft die medizinische Versorgung in Deutschland“, heißt es in einer Informationsschrift der beiden Kammern. Die von der Privaten Krankenversicherung (PKV) favorisierte Öffnungsklausel soll Separatvereinbarungen zwischen Privatversicherern und Ärzten sowie Zahnärzten ermöglichen. Dabei sollen in direkten Verträgen ärztliche und zahnärztliche Leistungen künftig pauschaliert und damit außerhalb der Gebührenordnungen abgerechnet werden.
Zu einer solchen Regelung fehle dem Verordnungsgeber die Ermächtigungsgrundlage, abgesehen hiervon bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, heißt es in dem gemeinsamen Papier „5 gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel“. Die Patienten könnten den Arzt ihres Vertrauens nicht mehr frei wählen, sondern würden auf Vertragsärzte ihrer Krankenversicherung festgelegt – ein Paradigmenwechsel in der privatärztlichen Versorgung.
Die Öffnungsklausel würde zudem einseitig die Marktmacht der privaten Krankenversicherungen stärken. Mit Hilfe von bundesweiten Vertragsnetzen großer Versicherungsunternehmen könnten die Preise für ärztliche Leistungen dominiert werden. Die Qualität der Behandlung und die flächendeckende Versorgung wären durch ruinösen Preiswettbewerb zwischen den Ärzten und immensem Kostendruck gefährdet. Kleine Zahnarzt- und Arztpraxen außerhalb der Ballungsräume hätten es immer schwerer, wirtschaftlich zu überleben. Dies berge die Gefahr, dass mittelfristig ganze Landstriche ohne ärztliche Versorgung auskommen müssten.
Dagegen sicherten die Amtlichen Gebührenordnungen die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Freien Arztberuf und dem Zahnarztberuf übertragenen Aufgaben. Sie trügen so zur Erhaltung der Volksgesundheit bei. „Über existenzsichernde Mindesthonorare wird ein ruinöser Preiswettbewerb im Berufsstand verhindert und die Qualität im deutschen Gesundheitswesen gesichert.“ Öffnungsklauseln, die es PKV-Unternehmen erlauben würden, die Gebührenordnung zu umgehen, wären ein riskanter Schnellschuss und würden diese Doppelschutzfunktion für Arzt und Patient unterlaufen, warnen BÄK und BZÄK.
Informationsschrift „5 gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel“
Quelle: BZÄK, BÄK 08.10.2010