Branchenmeldungen 21.02.2011

BZÄK: SPD-Pläne zum Patientenrechtegesetz sind unnötig und schaffen Misstrauenskultur

BZÄK: SPD-Pläne zum Patientenrechtegesetz sind unnötig und schaffen Misstrauenskultur

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Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, MdB, hat die von einer Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion beschlossenen Eckpunkte eines Patientenrechtegesetzes vorgestellt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) setzt sich in diesem Zusammenhang nachdrücklich für ein Gesundheitssystem ein, das die Rechte und Selbstbestimmung des Patienten und die freie Berufsausübung in Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit des Zahnarztes gewährleistet. Sie unterstützt daher eine offene Kultur der Patientensicherheit, in der Zahnärzte aus eigenen und fremden Erfahrungen lernen können.

Die BZÄK unterstützt die Erhöhung der gesundheitlichen Kompetenz der Patienten und die Stärkung der Patientensouveränität durch ein System transparenter Patientenberatung. Patienten sollen befähigt werden, ihre Rolle als mündiger Patient wahrzunehmen. Hierzu gehören u. a. qualitätsgesicherte, unabhängige und laienverständliche Gesundheitsinformationen. Die Bundeszahnärztekammer setzt dabei auf die Erfahrung, dass ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient am ehesten geeignet ist, den Patientenrechten den ihnen gebührenden Stellenwert zu verschaffen. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die hohe Bedeutung und Praxisrelevanz der partizipativen Entscheidungsfindung in der zahnärztlichen Praxis.

Die BZÄK weist darauf hin, dass der von der Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion eingeschlagene Weg dieses partnerschaftliche, auf Vertrauen basierende Verhältnis in Frage stellt. Die Pläne führen notwendig zu einer Misstrauenskultur, die eine Patientenbeteiligung gefährdet.

Auch der Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion scheint dieses Misstrauen nicht fremd. Ein Blick in die Liste der einbezogenen Experten offenbart, dass es versäumt wurde die Expertise der Ärzte und Zahnärzte einzuholen. Eine ausgewogene Gesamtschau ist nicht möglich, wenn der Rat eines direkt Beteiligten für verzichtbar gehalten wird. "Wir fordern somit ein, dass die Ärzte- und Zahnärzteschaft in den Diskussionsprozess einbezogen wird, um der selektiven Wahrnehmung ein realistisches Bild gegenüberzustellen," so Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.

Bevor der Ruf nach neuen Gesetzen erhoben wird, sollten sich die an den Plänen Beteiligten die Frage stellen, ob es tatsächlich zwingend erforderlich ist, in ein funktionierendes, fein abgestimmtes System steuernd einzugreifen. Eine Antwort hierauf bieten die beschlossenen Eckpunkte nicht. Auch lässt der Entwurf jede Reflektion über die Folgen der beschlossenen Forderungen vermissen. Statt dessen wird die nicht belegte Behauptung in den Raum gestellt, Patienten hätten es schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Wenn dies im Einzelfall geschieht, dann muss geholfen werden - auch mit Unterstützung der Zahnärzteschaft.

Aus einzelnen Problemen den allgemeinen Schluss zu ziehen, das System sei ungeeignet, ist jedoch nicht zulässig.

Quelle: BZÄK, 13.07.2009


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