Branchenmeldungen 31.01.2024

Die BLZK hat das Berufsbild der ZFA stets im Blick

Die BLZK hat das Berufsbild der ZFA stets im Blick

Foto: BLZK

Der Fachkräftemangel ist eines der drängendsten Probleme, das sich derzeit in den Zahnarztpraxen stellt. Junge Menschen für den Beruf ZFA zu interessieren und bei der Ausbildung zu begleiten, Zahnarztpraxen bei Personalfragen zu helfen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise durch Fortbildungen an die Praxis zu binden – diesen Aufgaben stellt sich der Geschäftsbereich Zahnärztliches Personal (GB ZÄP) der BLZK. Doch darüber hinaus kümmert er sich um viele weitere Anliegen.

Anlaufstelle für ZFA, Zahnärzte und ZBV

Ein Fokus des GB ZÄP liegt auf der Aus- und Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Die Mitarbeiterinnen der BLZK arbeiten in Sachen ZFA-Ausbildung eng mit den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBV) zusammen. Der Geschäftsbereich unterstützt bei Fragen zum Ausbildungs- sowie zum Arbeitsrecht und ist gleichermaßen Ansprechpartner für die Bezirksverbände, Auszubildenden wie auch für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Er koordiniert Verwaltung und Organisation der Berufsabschlussprüfungen und führt die Fortbildungsprüfungen für ZMV, ZMP und DH durch.

Für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA hat die BLZK einen Aufgabenerstellungsausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen des GB ZÄP organisieren und begleiten hier jede Sitzung. Zudem legt die BLZK die Termine für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung fest und beruft mit Unterstützung der ZBV die Prüfungsausschüsse. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 63 Prüfungsausschüsse für ZFA-Abschlussprüfungen sowie 15 für ZMP-, ZMV- und DH-Fortbildungsprüfungen für die neue Amtsperiode berufen, hinzu kommen die jeweiligen Aufgabenerstellungsausschüsse.

Neben diesen praktischen Aufgaben ist die Weiterentwicklung des Berufs der ZFA ein wichtiger Aspekt: Die BLZK ist für die rechtlichen Grundlagen der Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern zuständig. Die Möglichkeiten des Wiedereinstiegs und Quereinstiegs stehen ebenfalls regelmäßig auf der Agenda. Vor dem Hintergrund der angespannten Fachkräftesituation ist ein Intensivkurs für Quereinsteiger geplant, der Berufsfremden Basiswissen vermitteln soll.

Taskforce zur neuen Ausbildungsverordnung

Die ZFA-Ausbildung wurde durch die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur ZFA und die ZFA-Prüfungsordnung verschiedenen Neuerungen unterzogen. Dies hat in der Verwaltung, den Ausbildungspraxen und den Berufsschulen Anpassungsbedarfe und neue Fragestellungen mit sich gebracht. Die BLZK hat deshalb eine Arbeitsgruppe GAP (Gestreckte Abschlussprüfung) eingerichtet, in der die beiden Referentinnen Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, Lehrkräfte sowie Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit tatkräftiger Unterstützung des Geschäftsbereichs an der Klärung der Fragestellungen zu den neuen Prüfungen arbeiten. 

Die Organisation und thematische Vorbereitung für die Berufsbildungsausschusssitzungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des GB ZÄP. Dieser Ausschuss ist bei vielen Fragen im Bereich Aus- und Fortbildung von ZFA involviert. Er setzt sich aus je sechs Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Berufsschullehrer zusammen.

Dr. Brunhilde Drew (links) und Dr. Dorothea Schmidt sind als Referentinnen Zahnärztliches Personal seit 2023 im Amt.

Ausbildungsverträge leichter abschließen mit dem Konfigurator

Um die Ausbildungspraxen beim Vertragsabschluss zu unterstützen, wurde im letzten Jahr das Projekt Ausbildungsvertragskonfigurator entwickelt. Es soll den Ausbildungspraxen und den ZBV bei der Erfassung und Eintragung der Ausbildungsverträge ins Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse eine Erleichterung bieten. Die Freischaltung des Online-Tools steht kurz bevor. Als weiterer Schritt steht die Digitalisierung der Ausbildungsnachweise an.

Flyer, Plakate, Infomaterial werden laufend aktualisiert

Der GB ZÄP engagiert sich zudem in der Öffentlichkeitsarbeit, um das Berufsbild der ZFA zu stärken. Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, die als Referentinnen Zahnärztliches Personal seit 2023 im Amt sind, haben die Initiative ergriffen und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen der BLZK weitere neue Werbemittel entwickelt. So werden zum Beispiel unter „#PraktikumZFA – Auf den Zahn gefühlt“ im BLZK-Shop Materialien kostenfrei zur Verfügung gestellt, die junge Menschen über berufsorientierende Praktika auf den Beruf ZFA neugierig machen sollen. Gleichzeitig erhalten Zahnarztpraxen Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten des Praktikums.

Nach der Ausbildung ist vor der Fortbildung

Der Bereich Fortbildung bildet einen weiteren Schwerpunkt des GB ZÄP. In Zusammenarbeit mit den Referentinnen und der Rechtsabteilung werden die nötigen Inhalte und Rahmenbedingungen erarbeitet. Die BLZK bietet selbst keine Aufstiegsfortbildungen an. Kurse, die zur Prüfung vor der BLZK führen, können bei etablierten Anbietern in Bayern absolviert werden. Diese basieren auf den Fortbildungsordnungen der BLZK und können bei den Kursanbietern für ZMP, DH und ZMV abgeschlossen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Anpassungsfortbildungen Prophylaxe-Basiskurs, Prothetische Assistenz und Kieferorthopädische Assistenz zu absolvieren.

Die Durchführung der Prüfungen zu ZMP, DH und ZMV liegt im Aufgabenbereich des GB ZÄP. Im Vorfeld werden zweimal jährlich die Teilnehmenden erfasst und die Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Die Mitarbeiterinnen des GB betreuen die Aufgabenerstellungsausschüsse und organisieren die notwendigen Sitzungen. Dabei werden zweimal jährlich in mindestens drei Sitzungen neue Prüfungsfragen für die jeweilige Fortbildungsprüfung erstellt.

Eine weitere Aufgabe ist die Einteilung von Prüferinnen und Prüfern für die rund 30 Prüfungstage pro Jahr. Die Mitarbeiterinnen des GB ZÄP helfen zudem bei der Prüfungsaufsicht, erstellen Bescheide und Prüfungszeugnisse. Zusammen mit den Kollegen der Öffentlichkeitsarbeit organisieren sie die feierliche Vergabe der Abschluss- und Meisterpreisurkunden.

Förderung dank Meisterbonus und Aufstiegs-BAföG

Nach erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung haben die Absolventen die Möglichkeit, beim GB ZÄP den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung zu beantragen. Der Antrag wird gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und nach Eingang der Mittel vom Ministerium durch die BLZK ausbezahlt. Außerdem können Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) eine staatliche Förderung beantragen. Dies wird zum Teil vom GB ZÄP bearbeitet.

Bei Fragen rund um das zahnärztliche Personal haben die Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereich ZÄP stets ein offenes Ohr. Sie fungieren als Vermittler zwischen allen Beteiligten in Aus- und Fortbildung – für Interessierte, Auszubildende, ZFA und für Zahnärztinnen und Zahnärzte gleichermaßen.

Dieser Beitrag ist unter dem Originaltitel „Das Berufsbild ZFA stets im Blick“ im BZB Plus erschienen.

Quelle: BLZK

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