Branchenmeldungen 16.09.2012
DAZ: „Ärzte fordern mehr Geld - Auch die Zahnärzte sollten das tun!“
Ob es eine ausreichende Basisversorgung für die gesamte Bevölkerung
gibt, hängt auch von den für diese Basisleistungen gezahlten Honoraren
ab. Ähnlich wie die Ärzte, die in diesen Tagen mit Forderungen nach
höheren Vergütungen an Kassen und Öffentlichkeit herangetreten sind,
haben nach Ansicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ)
e.V., eines zahnärztlichen Berufsverbandes, auch die Zahnärzte Grund,
mehr Geld zu fordern. Denn mit den derzeit geltenden
Sachleistungshonoraren ist die zahnmedizinische Basisversorgung nicht
mehr gesichert. Dieses Problem ist - entgegen den Vorstellungen mancher
Kritiker - nicht durch eine Umverteilung innerhalb des vorhandenen
Honorarvolumens zu lösen. Die Höherbewertung besonders schlecht
honorierter Leistungen zu Lasten anderer scheidet aus, weil inzwischen
mehr oder weniger alle Sachleistungshonorare in der Zahnmedizin
grundsätzlich unzureichend sind.
Die Sachleistungshonorare
müssen wenigstens im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Zahnärzte
müssen Personal bezahlen, Mieten, Geräte, Versicherungen usw. In all
diesen Bereichen sind die Kosten gestiegen. Darüber hinaus müssen bei
bestimmten Behandlungen, z. B. der Endodontie, Möglichkeiten geschaffen
werden, den gestiegenen Aufwand bei Instrumenten, Materialien und
Hygiene in der Abrechnung zu berücksichtigen.
Wir brauchen
bessere Sachleistungshonorare, um zu ermöglichen, dass eine reine
Kassenpraxis – wenigstens bei bescheidenen Ansprüchen des Praxisinhabers
– wirtschaftlich betrieben werden kann. Diese Forderung muss zu Gunsten
der Patientenversorgung gestellt werden, aber auch zu Gunsten der
vielen Kollegen, die nur wenige Möglichkeiten zur Quersubventionierung
durch Privatpatienten und zur Honoraraufbesserung durch Zuzahlungen
haben.
Die von der offiziellen Vertretung der Zahnärzte verfolgte
Politik, nur die Zuzahlungsmöglichkeiten zu erweitern und Leistungen zu
privatisieren, wird beiden Zielen nicht gerecht und dient nur einem
bestimmten Teil der Kollegenschaft. Die gesetzlichen Krankenkassen
scheinen diese Politik aus ihrem Sparinteresse heraus zu unterstützen.
Damit werden sie aber ihrer Verantwortung für die Versorgung der
Bevölkerung nicht gerecht. „Gute zahnmedizinische Basisleistungen“, so
die DAZ-Vorsitzende Dr. Celina Schätze, „brauchen angemessene
zahnärztliche Honorare.“
Im Rahmen seiner Jahrestagung bietet der
Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde eine Fortbildung zur
Kosten-Nutzen-Bewertung medizinischer Leistungen an. Im Fokus des
Vortrags von Prof. Dr. Bertram Häussler vom Forschungsinstitut IGES
werden zahnärztliche Zusatzleistungen stehen, jedoch lassen sich mit
demselben Instrumentarium auch die gesetzlichen Basisleistungen
untersuchen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden aus
Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung können dabei helfen, eine
sinnvolle Grenze zwischen solidarisch und privat zu finanzierenden
Leistungen in der Zahnmedizin zu ziehen und für die gesetzlichen
Leistungen adäquate Bewertungen zu definieren. Zu der Tagung in Berlin
am 20.10.2012 im Tagungshaus „Alte Feuerwache“ sind alle Interessierten
herzlich eingeladen.
Quelle: DAZ
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf, Tel. 02241/97228-75, Fax 02241/97228-79 Mail kontakt@daz-web.de, Internet www.daz-web.de