Branchenmeldungen 27.11.2012
Die Praxis-Website rechtssicher erstellen
Tipps aus dem Handbuch "Online-Marketing für die erfolgreiche Arztpraxis"
Die Website ist das Aushängeschild der Praxis im Internet. Dort sollten Patienten alle Informationen rund um Team, Anfahrt und Behandlungsmethoden finden. Praxis-Websites unterliegen unter anderem der Berufsordnung, dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Im Ratgeber "Online-Marketing für die erfolgreiche Arztpraxis" von Alexandra Schramm (MbMed), finden Ärzte Tipps für eine rechtssichere Praxis-Website.
UWG bei Domain-Auswahl beachten
Der erste Schritt für eine Internetpräsenz ist in der Regel die Domain, also die Internetadresse der Website. Diese sollte eindeutig sein, darf aber keine Alleinstellungsbehauptungen aufstellen. Untersagt sind beispielsweise www-Adressen, die den Anschein erwecken, die Praxis sei die einzige in der Stadt, wie "der-hausarzt-muenchen.de". Am besten wählen Praxisinhaber den eigenen Arzt- oder Praxisnamen in Kombination mit dem Ort. Mit der www-Adresse "praxis-mustermann-koeln.de" sind Ärzte auf der sicheren Seite. Das Gleiche gilt für die Wahl der E-Mail-Adresse.
Das HWG im Blick behalten
Zu den wichtigsten Punkten einer gelungenen Website gehören die Inhalte. Patienten möchten sich über das Leistungsspektrum und Therapien informieren. Aber: Ärzte müssen dabei die Vorschiften des HWG einhalten. Für die Therapie mancher Krankheitsbilder dürfen Ärzte generell nicht werben, beispielsweise Suchterkrankungen (außer Nikotinsucht) und alle Arten von Krebs.
Noch mehr Hinweise zu den Themen Marketing, Website, SEO und Social Media erhalten Ärzte in dem Buch "Online-Marketing für die erfolgreiche Arztpraxis", Hrsg. Alexandra Schramm mit Autoren des Medienbüros Medizin (MbMed), Springer-Verlag, Berlin Heidelberg, 2012, ISBN-13 978-3-642-25146-7, 39,95 Euro, www.springer.com/978-3-642-25146-7