Branchenmeldungen 21.02.2011
Doch Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige
Kurz nach dem Start des Gesundheitsfonds wollen Union und SPD Regelungen zum Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder ändern. Diese Versicherten sollen zum Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent wie normale Arbeitnehmer einen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche erhalten. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, über den die „Berliner Zeitung“ am Donnerstag berichtete und der der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin vorliegt.
Seit Anfang des Jahres können freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige nicht mehr automatisch die Zahlung von Krankengeld versichern. Die Versicherungslücke kann bislang durch einen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse geschlossen werden oder durch eine private Zusatzversicherung. Neu ist, dass die Kassen solche Wahltarife anbieten müssen. Nun sollen die Betroffenen zwischen dieser Lösung bei ermäßigtem Beitragssatz und automatischem Anspruch bei normalem Einheitssatz wählen können. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte mit Kurzzeitverträgen.
Um Belastungen zu beheben, sei ein rückwirkendes Inkraftsetzen der Änderungen zum 1. Januar nötig, heißt es in dem Entwurf. Hintergrund ist, dass die eigene Absicherung vor allem für viele Ältere teurer ist und dass Wahltarife mit einer dreijährigen Tarifbindung einhergehen. Betroffen ist nach Angaben der Zeitung etwa eine Million Menschen. Die Zeit bis zur 7. Woche kann extra abgesichert werden. Die Krankenkassen begrüßten die Pläne. „Das ist ein guter Schritt, denn damit werden die Versorgungs- und Handlungsmöglichkeiten der Kassen im Interesse der freiwillig Versicherten erweitert“, sagte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, der dpa.
Quelle: dpa, 08.01.09