Branchenmeldungen 21.02.2011

Ehrung der besten Auszubildenden – Resolution gegen die Gewerbesteuer

Ehrung der besten Auszubildenden – Resolution gegen die Gewerbesteuer

Foto: © Verband Freier Berufe NRW

Dr. Klaus Befelein, Sprockhövel, in den engeren Vorstand der Freien Berufe Nordrhein-Westfalen gewählt

Der Ehrung der besten Auszubildenden in NRW, zusammen mit dem NRW-Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Herrn H.K. Voigtsberger, ging die Jahreshauptversammlung des Verbandes der Freien Berufe NRW am 10.11.2010 in Düsseldorf voraus. Dr. Befelein wurde dort in den vierköpfigen engeren Vorstand für vier Jahre gewählt.

Der 62-jährige Zahnarzt, Vorstand Finanzen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 2010-2014, ist seit 1977 in Sprockhövel selbstständig und vertritt für die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie für den Landesverband Westfalen-Lippe des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte seit 2010 die Interessen der Freien Berufe im Landesverband und in der Mittelstandsvereinigung der CDU in Berlin in der Gesundheitskommission und in der Arbeitsgruppe Freie Berufe und Dienstleistungen der MIT. Der Verband Freier Berufe NRW e.V. repräsentiert landesweit die Interessen von 38 Mitgliedsverbänden; von den Apothekern über die Architekten, die Ärzteschaft, die Fahrlehrer, die Ingenieure, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater, Tierärzte, Tonkünstler, Wirtschaftsprüfer bis zu den Zahnärzten.

In NRW gibt es 231.000 Freiberufler. Insgesamt beschäftigen sie in ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen 631.000 Erwerbstätige. Darunter fallen 546.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Hinzu kommen 30.000 Auszubildende und 55.000 mitarbeitende, nicht-sozialversicherungspflichtige Familienangehörige. Im laufenden Jahr stellen die Freien Berufe über 10 000 Ausbildungsplätze (0.13% mehr als 2009) der jungen Generation zur Verfügung. Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, jährlich die besten Auszubildenden auszuzeichnen.

Resolution der Mitgliederversammlung des Verbandes Freier Berufe NRW gegen die Einbeziehung der Freien Berufe in die Gewerbesteuer

Die Mitgliederversammlung des Verbandes Freier Berufe NRW spricht sich geschlossen gegen die Einbeziehung der Freien Berufe in die Gewerbesteuer aus. Die Kommunalfinanzierung hat ein strukturelles Problem, das durch die Ausweitung der Gewerbesteuer nicht beseitigt werden kann. Die Freien Berufe werden sich in die Diskussion um eine strukturelle Neuordnung der Kommunalfinanzen einbringen nach den Grundsätzen von Steuergerechtigkeit und Entbürokratisierung.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. Januar 2008 die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerfreiheit aus Einkünften der Freien Berufe bestätigt. In ihrem Typus als Berufsgruppe unterscheiden sich die Freien Berufe von den sonstigen Gewerbetreibenden (BVerfG v. 15.1.2008, Az.: 1 BvL 2/04 Rd. 86) unter anderem in Besonderheiten der Ausbildung, der Stellung im Sozialgefüge, der staatlichen und autonomen Regelungen, der Art und Weise in der Erbringung von Dienstleistungen und im Einsatz von Produktionsmitteln.

Die Freien Berufe nehmen im Gegensatz zum klassischen Gewerbe keine „Sonderinanspruchnahme“ der Einrichtungen der Kommunen vor. In vielen Fällen sind die Freien Berufe Teil der kommunalen Infrastruktur der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie z. B. die 24-Stunden-Bereitschaften von Apothekern, Ärzten, Tierärzten und Zahnärzten.


Quelle: Verband Freier Berufe NRW


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