Branchenmeldungen 21.02.2011
Fortbildungspunkte sind in diesem Jahr erstmals nachzuweisen
Gleich zu Beginn des neuen Jahres sollten sich alle Vertragszahnärzte im Klaren sein: Jetzt wird’s ernst! Ihnen bleiben nun nur noch wenige Monate, um die notwendigen Fortbildungspunkte zu sammeln. Dass jeder aktive Kassenzahnarzt seit dem 1. Januar 2004 dazu verpflichtet ist, binnen fünf Jahren den Nachweis über 125 Fortbildungspunkte zu erbringen, sollte hinlänglich bekannt sein. Die besagte Frist endet für Zahnärzte, die am 30. Juni 2004 bereits über ihre Zulassung verfügten, erstmals dieses Jahr am 30. Juni. All jene, die sie zu einem späteren Zeitpunkt erhielten, haben natürlich auch volle fünf Jahre für das Sammeln der Punkte zur Verfügung.
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz verpflichtet die Betroffenen damit dazu, wegen der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer fachlichen Kompetenzen an verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Wichtig ist dabei, dass der Nachweis durch Fortbildungszertifikate der Zahnärztekammern erbracht wird. Davon abweichende Zertifikate müssen dem Anspruch bestimmter Kriterien der Arbeitsgemeinschaft der jeweiligen Kammer standhalten, damit die wertvollen Punkte auch eingelöst werden können.
Neben der Teilnahme an Veranstaltungen besteht zudem die Möglichkeit, für die Lektüre von Fachliteratur weitere 10 Punkte gutgeschrieben zu bekommen. Weiterhin sollte beachtet werden, dass die Pflicht nicht nur für Zahnärzte mit eigener Praxis, sondern auch für angestellte Zahnärzte besteht. Davon ausgenommen sind Weiterbildungs-, Entlastungs- und Vorbereitungsassistenten. Für den Fall, dass der Vertragsarzt innerhalb der fünf Jahre seine Tätigkeit für mehr als drei Monate unterbricht, kann der Zeitraum für die Erbringung des Fortbildungsnachweises auf Antrag um die entsprechende Dauer des Fehlens verlängert werden. Für besonders Fleißige gibt es noch einen Bonus. Wer innerhalb von drei Jahren 150 Punkte gesammelt hat, kann bei der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde das Fortbildungssiegel beantragen und damit bei den Patienten seine Fortbildungstätigkeit nachweisen.
Sollten die erforderlichen 125 Punkte nicht bis zum Stichtag zusammengetragen worden sein, muss mit Honorareinschränkungen gerechnet werden. Das bedeutet für die ersten vier Quartale, die auf die Nachweisfrist folgen, Einbußen von 10 Prozent. Ab dem darauf folgenden Quartal erhöht sich die Minderung auf 25 Prozent. Die fehlenden Punkte können jedoch innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Beachtet werden sollte dabei, dass diese Einheiten nicht auf den neuen Zeitraum von fünf Jahren angerechnet werden. Sobald die vollen 125 Punkte erreicht sind, wird die vertragsärztliche Tätigkeit wieder zu 100 Prozent vergütet. Kann in diesen zwei Jahren nicht die notwendige Anzahl an Punkten gesammelt werden, riskiert der Vertragsarzt den Verlust seiner Zulassung. Damit es bei der Honorierung oder gar der Zulassung nicht problematisch wird, heißt es noch einmal für alle: Punkte zählen und falls nötig, fleißig sein! Dafür stehen wir Ihnen gern mit unserem Fortbildungsangebot zur Seite.
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Leipziger Symposium für rejuvenile Medizin und Zahnmedizin
23.01.2009 - 24.01.2009
Leipzig, Marriott Hotel (White Lounge)
Digitale dentale Technologien – Schnittstellen zwischen Zahnarzt und Zahntechniker
23.01.2009 - 24.01.2009
Hagen, Dentales Fortbildungszentrum
Quelle: Oemus Media AG, 15.01.09