Branchenmeldungen 21.02.2011
Freie Zahnärzteschaft fordert gerechten Interessenausgleich
Die Freie Zahnärzteschaft (FZ) fordert eine gerechte Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse in deutschen Praxen.
Die von der Bundeszahnärztekammer vorgeschlagene „Honorarordnung Zahnärzte“ sei hier unzureichende Grundlage, insbesondere die zu geringen Basissätze. Dazu der Vorsitzende der FZ, Zahnarzt Peter Eichinger: Die HOZ ist ein mangelhafter Ansatz. Sie schreibt die schlechte Systematik und die Probleme der uralten GOZ von 1988 nur fort.“ Man solle sich lieber an der Schweizer Gebührenordnung oder an der österreichischen Honorarrichtlinie orientieren, so Eichinger.
Auf der Mitgliederversammlung der FZ war man sich einig: mit solchen Zahlen darf die BZÄK nicht zu den Beratungen der neuen GOZ ins Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die auf den Cent genau veröffentlichten HOZ „Basiswerte“ sind so kalkuliert, dass der Zahnarzt allein zur Deckung seiner Betriebskosten bereits 2084 Stunden im Jahr behandeln muss, das heißt 411 Stunden im Jahr mehr arbeiten muss als andere Deutsche.
Einen Gewinn erzielt er erst dann, wenn er mehr als 411 Überstunden leistet. Dazu der FZ- Vorsitzende Eichinger: „Die Behandlungszeit macht aber nur als 2/3 der Gesamt- Arbeitszeit aus, Verwaltung und Organisation beanspruchen ein weiteres Drittel der Arbeitszeit. Das wurde bei der vorläufigen Einstufung der Leistungen in der HOZ nicht berücksichtigt.“
Es müsse in einer neuen GOZ einen breiten Gebührenrahmen geben, damit jeder Zahnarzt in Deutschland auf einfache Weise sachgerecht und für jeden Patienten nachvollziehbar die Gebührenbemessung vornehmen kann, so Eichinger weiter. Patienten verdienen die besten Leistungen der modernen Zahnheilkunde. Dazu muss der Zahnarzt aber auch die nötige Zeit finden, die er nur bei einer leistungsgerechten Vergütung hat. Das Zahnheilkundegesetz fordert hier laut dem FZ-Vorsitzenden einen gerechten Interessensausgleich zwischen Zahnarzt und Patient, dem müssten die BZÄK und das BMG endlich Rechnung tragen.
Quelle: Freie Zahnärzteschaft, 23.03.2010