Branchenmeldungen 21.02.2011

Freie Zahnärzteschaft startet Resolution zum BZÄK-Delegationsrahmen für ZFA

Freie Zahnärzteschaft startet Resolution zum BZÄK-Delegationsrahmen für ZFA

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Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bilden das Rückgrat jeder freien Praxis. Motivierte Mitarbeiterinnen steigern die Ergebnisqualität zahnärztlicher Leistungen und erhöhen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Zahnarztpraxis. Deshalb erbringen fachlich geeignete ZFA im Rahmen des Zahnheilkundegesetzes unter verantwortlicher Aufsicht des Zahnarztes wichtige Leistungen am Patienten. Die fachliche Qualifikation kann durch Fortbildungen im Rahmen der Prüfungsordnungen der Zahnärztekammern oder gleichwertige freie Fortbildung erfolgen.

Jeder Zahnarzt konnte bisher bestimmen und muss auch weiterhin in verantwortlicher Weise selbst entscheiden können, welche delegierbaren Maßnahmen er welcher ZFA an welchem Patienten zutraut und wie er seiner Aufsichtspflicht nachkommt. Für eine Delegation ist die Qualität der Arbeit am jeweiligen Patienten entscheidend. Abgeleistete Fortbildungen, egal auf welchem Niveau und unter welcher Trägerschaft, dürfen nicht allein die Voraussetzung zur Delegation bilden.

Der derzeit vorliegende Entwurf der Bundeszahnärztekammer e. V. (BZÄK e. V.) zum neuen Delegationsrahmen beinhaltet starre Vorgaben für notwendige Aufstiegsfortbildungen der ZFA als Voraussetzung für bestimmte delegierbare Tätigkeiten. Das schränkt die Delegationsfreiheit des Zahnarztes in unzumutbarer Weise ein.

Die bayerischen Zahnärzte lehnen diesen Entwurf ab, die bestehenden Regelungen sind absolut ausreichend. Die Bayerische Landeszahnärztekammer hat eine entsprechende Stellungnahme bereits abgegeben. Die Unterzeichner unterstützen Präsidium und Vorstand der BLZK an dieser Stelle.

Alle deutschen Zahnärzte werden aufgefordert dazu beizutragen, dass der Delegationsrahmen in bewährter Weise erhalten bleibt und nicht gemäß des vorliegenden Vorschlages der BZÄK e. V. eingeschränkt wird. Das Berufsbild zahnärztlicher Mitarbeiterinnen darf nicht durch sinnlose Rahmenerklärungen beschränkt oder verwässert werden.

Unterzeichner: ZA Peter Eichinger - Präsident der Freien Zahnärzteschaft, ZA Roman Bernreiter, MSc, Dr. Peter Klotz, Vizepräsidenten

Quelle: Freie Zahnärzteschaft, 06.07.2009


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