Branchenmeldungen 22.09.2026
FVDZ zu Merz‘ Gerechtigkeitsproblem: Wirkungsgleich darf nicht Gleichmacherei bedeuten
Merz hatte gestern bei einer Nachlese zu den verlorenen Landtagswahlen von einem von vielen empfundenen „Gerechtigkeitsproblem“ gesprochen und Gespräche über mögliche Änderungen angekündigt. Reformen im Gesundheitswesen sollten künftig „wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung“ übertragen werden. Der FVDZ warnt vor politischer Gleichmacherei der beiden Systeme.
Auch wenn bereits kurz nach den Äußerungen Merz‘ die Erklärung folgte, der Bundeskanzler habe damit nicht die Systemfrage stellen wollen, hält der FVDZ eine Diskussion über das duale Versicherungssystem für vollkommen verfehlt. „Wenn die Politik unter ‚wirkungsgleich‘ versteht, dass auch die PKV künftig stärker staatlich gesteuert und auf Kostendämpfung verpflichtet wird, wäre das der falsche Weg“, betonte Öttl.
Gerade die Zahnmedizin zeigt nach Ansicht des FVDZ, welche Bedeutung das Zusammenspiel gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat. Die GKV bildet dabei nur eines der wirtschaftlichen Standbeine der Zahnarztpraxen. Private Leistungen und private Versicherungsmodelle schaffen zugleich Spielräume für zusätzliche Versorgung, individuelle Leistungen und Investitionen in neue Technologien. Der FVDZ hat sich deshalb ausdrücklich zum dualen Krankenversicherungssystem bekannt. „Wer über Gerechtigkeit spricht, sollte nicht zuerst fragen, wie man Unterschiede beseitigt“, sagt Öttl. Ziel müsse es sein, die Stärken beider Systeme zu erhalten und die Schwächen der GKV dort zu beheben, wo sie tatsächlich entstehen. „Und das bedeutet: weniger Bürokratie, verlässliche Finanzierung und mehr Freiraum für die Praxen. Eine Ausweitung der GKV-Logik auf die PKV ist dabei das letzte, was wir brauchen.“