Branchenmeldungen 22.09.2026

FVDZ zu Merz‘ Gerechtigkeitsproblem: Wirkungsgleich darf nicht Gleichmacherei bedeuten 

FVDZ – Die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu angestrebten Änderungen im Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung stoßen beim Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) auf großes Unverständnis. 

FVDZ zu Merz‘ Gerechtigkeitsproblem: Wirkungsgleich darf nicht Gleichmacherei bedeuten 

Foto: Frank H. – stock.adobe.com

Merz hatte gestern bei einer Nachlese zu den verlorenen Landtagswahlen von einem von vielen empfundenen „Gerechtigkeitsproblem“ gesprochen und Gespräche über mögliche Änderungen angekündigt. Reformen im Gesundheitswesen sollten künftig „wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung“ übertragen werden. Der FVDZ warnt vor politischer Gleichmacherei der beiden Systeme.

Bild von einem Quotenzeichen
„Wenn es dem Bundeskanzler um ‚Gerechtigkeit‘ geht, kann die Antwort doch nicht sein, ein funktionierendes System wie die PKV zu beschneiden“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. „Es muss doch vielmehr darum gehen, die Versorgung in der GKV wieder leistungsfähig zu machen. Entscheidend ist, dass Patientinnen und Patienten eine gute Versorgung bekommen und dass Praxen diese Versorgung auch leisten können. Dafür brauchen wir kein Einheitsmodell, sondern funktionierende Rahmenbedingungen.“

Auch wenn bereits kurz nach den Äußerungen Merz‘ die Erklärung folgte, der Bundeskanzler habe damit nicht die Systemfrage stellen wollen, hält der FVDZ eine Diskussion über das duale Versicherungssystem für vollkommen verfehlt. „Wenn die Politik unter ‚wirkungsgleich‘ versteht, dass auch die PKV künftig stärker staatlich gesteuert und auf Kostendämpfung verpflichtet wird, wäre das der falsche Weg“, betonte Öttl.

Gerade die Zahnmedizin zeigt nach Ansicht des FVDZ, welche Bedeutung das Zusammenspiel gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat. Die GKV bildet dabei nur eines der wirtschaftlichen Standbeine der Zahnarztpraxen. Private Leistungen und private Versicherungsmodelle schaffen zugleich Spielräume für zusätzliche Versorgung, individuelle Leistungen und Investitionen in neue Technologien. Der FVDZ hat sich deshalb ausdrücklich zum dualen Krankenversicherungssystem bekannt. „Wer über Gerechtigkeit spricht, sollte nicht zuerst fragen, wie man Unterschiede beseitigt“, sagt Öttl. Ziel müsse es sein, die Stärken beider Systeme zu erhalten und die Schwächen der GKV dort zu beheben, wo sie tatsächlich entstehen. „Und das bedeutet: weniger Bürokratie, verlässliche Finanzierung und mehr Freiraum für die Praxen. Eine Ausweitung der GKV-Logik auf die PKV ist dabei das letzte, was wir brauchen.“

Dieser Beitrag stammt von dem Anbieter und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper