Branchenmeldungen 07.06.2023

Geschenke und Mitgabeartikel – was zu beachten ist

Geschenke und Mitgabeartikel – was zu beachten ist

Foto: bongkarn – stock.adobe.com/goDentis

Gesetzliche Einschränkungen halten manche Kieferorthopäden davon ab, ihre Patienten durch kleine Aufmerksamkeiten an die Praxis zu binden. Es gibt aber rechtssichere Möglichkeiten.

Patientenbindung, Gesundheitsförderung und Reputation sind wichtige Gründe für Kieferorthopäden, ihren Patienten mit kleinen Aufmerksamkeiten eine Freude zu machen.

Mitgabeartikel können etwa das Gefühl vermitteln, dass der Kieferorthopäde auch die Bedürfnisse jenseits seines Fachgebiets im Blick hat. Mögliche Produkte hierfür sind Schlafmasken, Handcreme oder Lippenpflege. Praxen, die in der Nähe eines Supermarktes ansässig sind, können ihren Patienten mit Einkaufswagenlösern eine Freude machen. Schulpflichtige Kinder kann man mit Stundenplänen und Stiften begeistern.

Ideen gibt es viele. Allerdings müssen einige Dinge beachtet werden. So dürfen Zahnärzte nur Dinge mit geringem Wert verschenken. Da die Definition, was „Gegenstände von geringem Wert“ sind, schwer festzulegen ist, gibt es zudem eine Wertgrenze, die einen Euro nicht überschreiten darf.

Partner wie goDentis, Deutschlands größter Qualitätspartner für Zahnärzte und Kieferorthopäden, haben sich unter anderem auf Mitgabeartikel für Zahnarztpraxen spezialisiert. Kieferorthopäden, die im Online-Shop www.godentis-markt.de stöbern, finden dort neben Postkarten, Patientenmagazinen und Broschüren zahlreiche Mitgabeartikel, bei denen sie keine rechtlichen Folgen befürchten müssen. Als Partnerpraxis erhalten sie viele Produkte sogar gratis oder zu einem geringen Preis.

Wer sich über die Vorteile der goDentis-Partnerschaft informieren möchte, findet Infos und Ansprechpartner auf www.godentis.de/godentis-partnerschaft

Quelle: goDentis

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