Branchenmeldungen 21.02.2011

Gesundheit und Medizin im Jahr 2011: Was sich ändert

Gesundheit und Medizin im Jahr 2011: Was sich ändert

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Mit dem neuen Jahr kommen auf die Menschen auch im medizinischen Bereich wieder zahlreiche Änderungen zu. So steigt beispielsweise der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil erhöht sich von 7,9 auf 8,2 Prozent. Und Arbeitgeber zahlen 7,3 Prozent statt 7,0 Prozent in den Gesundheitsfonds ein.

Zudem ändert sich das Prozedere der Zusatzbeiträge. Künftig wird der Beitrag einkommensunabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben. Als Richtschnur für den maximalen Extrabeitrag gelten zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Fällt der Zusatzbeitrag höher aus, erhalten Betroffene einen Ausgleich. Für die neuerliche Mehrbelastung können dann im Gegenzug die Zusatzbeiträge steuerlich geltend gemacht werden und sind voll absetzbar. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen die Zusatzbeiträge ab 2011 nicht mehr selbst tragen.

Ende des Jahres 2010 läuft die Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Krankenversicherte aus. Patienten sollten sich deshalb noch schnell bei ihrer Krankenkassen über eine Zuzahlungsbefreiung für 2011 erkundigen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen bei vielen Leistungen zuzahlen. Dabei belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises des Arzneimittels, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Nur bei Vorlage eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. Versicherte können nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens beziehungsweise ein Prozent bei chronisch Kranken von der Zuzahlung befreien lassen. Bei den Arzneimitteln können sich Kassenpatienten ab 2011 für ein teureres Präparat entscheiden, sofern sie die höheren Kosten selbst tragen. Unabhängig von dieser neuen Regelung können Versicherte 2011 weiterhin andere Arzneimittel erhalten, wenn das medizinisch erforderlich ist und der Arzt dies bestätigt. Dann trägt die Kasse laut der Verbraucherzentrale NRW die vollen Kosten.

Wie Privatversicherte haben nun auch gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, die Behandlung beim Arzt auf Rechnung vornehmen zu lassen. Die Rechnung kann dann bei der Kasse zur Erstattung eingereicht werden. Doch Verbraucherschützer warnen: Es kann sein, dass die Kassen nur einen Teilbetrag erstatten und der Patient die Restkosten selbst tragen muss. Der Wechsel zur Privatkasse (PKV) soll mit dem Jahreswechsel leichter fallen als bisher. Wird brutto über die Versicherungspflichtgrenze von 4 125 Euro hinaus verdient, kann bereits nach einem Jahr von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Bisher musste man drei Jahre warten. Neu ist ferner, dass ab Januar bereits bei einmaligem Überschreiten der Verdienstgrenze der Wechsel in die PKV möglich ist, vorausgesetzt das Gehalt liegt im kommenden Jahr ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze.

Quelle: Yahoo


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