Branchenmeldungen 28.02.2011
GOZ-Entwurf schadet Patienten
Münster. „Der Referentenentwurf zur neuen Gebührenordnung ist ein Witz“, fand Zahnarzt Joachim Hoffmann am Samstag am Rande der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer deutliche Worte. „Er wird dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin in keiner Weise gerecht“, betont Hoffmann, Vorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Westfalen-Lippe.
Das schlimmste aber sei, dass der Entwurf überhaupt nicht auf die Interessen der Patienten Rücksicht nehme. „Es darf nicht sein, dass ein Arzt zum Beispiel für eine hochwertige Füllung nur noch rund 10 Minuten Zeit investieren darf“, erklärte Hoffmann eine von vielen Schwachstellen der neuen Gebührenordnung. Möchte ein Patient eine aufwendigere Arbeit haben, dürfe kein Zahnarzt dies mehr anbieten. „Wir sehen eindeutig das Selbstbestimmungsrecht des Patienten beschnitten. Etwas Schlimmeres kann die Politik doch gar nicht machen.“ Ein weiterer Schwachpunkt ist die Vermischung von unterschiedlichen ordnungspolitischen Systemen:
- Der Bema (Bewertungsmaßstab für Zahnärztliche Leistungen) beschreibt eine sozial notwendige Zahnmedizin innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Eine Gebührenordnung muss jedoch den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin widerspiegeln. Beschränkungen, die sich auf Zeit, Abrechnungsumfang oder Budgets beziehen, haben dort zum Wohle der Patienten nichts zu suchen.
Die Zahnärzteschaft ist sich einig: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt muss mit dem Entwurf noch einmal von vorne beginnen. „Das Beste wäre es, wenn Frau Schmidt eng mit den Personen zusammen arbeiten würde, die Ahnung von der Sache haben. Wir Zahnärzte stehen für konstruktive Gespräche auf jeden Fall zur Verfügung“, erklärte Hoffmann.
Hintergrund:
Die Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) regelt per Definition die Vergütung von allen dem Stand der Wissenschaft entsprechenden zahnmedizinische Leistungen. Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) bildet die Grundlage für die Vergütung eingeschränkter zahnmedizinischer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzliche Leistungen für Kassenpatienten, die nicht in dem BEMA enthalten sind, werden auch den Kassenpatienten über die GOZ in Rechnung gestellt. Die GOZ wurde 1988 das letzte Mal überarbeitet.
Quelle: Freier Verband Deutscher Zahnärzte, 18.11.08