Branchenmeldungen 17.10.2012

GOZ: FVDZ beteiligt sich an Verfassungsklage

GOZ: FVDZ beteiligt sich an Verfassungsklage

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Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte in Berlin – aus bayerischer Sicht
 
Beherrschendes Thema der diesjährigen Hauptversammlung des FVDZ vom 11. bis 13. Oktober in Berlin war natürlich die neue GOZ 2012. Der Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher teilte in der Pressekonferenz mit, dass sich der FVDZ gemeinsam mit dem Landesverband der Kieferorthopäden in Bayern (BDK) an der in Vorbereitung befindlichen Verfassungsklage des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) beteiligen werde.
 
Bayerns FVDZ-Landesvorsitzender und Präsident des BDIZ EDI, Christian Berger, Zahnarzt für Oralchirurgie, wird gemeinsam mit Dr. Karl-Heinz Sundmacher, der die allgemeine Zahnheilkunde repräsentieren wird, und BDK-Landesvorsitzendem Dr. Claus Durlak sowie weiteren Vertretern der Fachbereiche, als Kläger auftreten. In der Verfassungsklage beruft sich der BDIZ EDI auf den Verstoß gegen § 15 Zahnheilkundegesetz und den in der GOZ 2012 fehlenden Interessenausgleich zwischen Patient und Zahnarzt. Die Klage wird derzeit von der Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak&Partner, Sindelfingen, vorbereitet.
 
Zur GOZ-Thematik fasste die Hauptversammlung des FVDZ diverse einstimmig verabschiedete Beschlüsse. So fordert sie den Verordnungsgeber auf, sowohl den GOZ-Punktwert durch Anhebung auf 9,7 Cent an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen und den Punktwert jährlich zu erhöhen. Die Streichung des § 12 GOZ wurde mit der Begründung gefordert, Budgetierungen seien einer privaten Gebührenordnung wesensfremd. Anlage 2 zu § 10 GOZ war für die Delegierten ebenfalls Stein des Anstoßes. Die Forderung: Streichung der durch den Bundesrat eingebrachten verpflichtenden Verwendung der Anlage 2 als Fälligkeitsvoraussetzung der Vergütung, da die Anlage 2 ausschließlich den Interessen Dritter, nämlich denen der Krankenversicherer, diene.
 
Weitere Beschlüsse betreffen die Ablehnung der Bürgerversicherung, die Aufforderung an den Gesetzgeber, den Entwurf des Patientenrechtegesetzes zurückzuziehen. Hier verweist der FVDZ auf die bestehende Patientenrechte-Charta: „Ein Mehr an Bürokratie durch verschärfte Dokumentationspflichten von umfangreicher Aufklärung, Einwilligungserklärung und Therapie führt nicht zu mehr Patientenzufriedenheit und zu einer besseren Behandlungsqualität, sondern geht auf Kosten wertvoller Behandlungszeit.“
 
Im Bereich der GKV lehnt der FVDZ das Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom 12. März 2012 als „Angriff auf die freiberuflichen Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung“ entschieden ab und fordert die Politik im Gegenteil auf, mit dem Bürokratieabbau sofort zu beginnen:
 
„Verfallsdatum“ für Gesetze und Verordnungen, stärkere Differenzierung bei Verordnungen und Gesetzen zwischen der stationären, ambulanten ärztlichen und ambulanten zahnärztlichen Versorgung.Probleme sollten kausal gelöst werden, statt die Folgen einer chronischen Unterfinanzierung des GKV-Systems mit gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung oder zur Stärkung der Patientenrechte bekämpfen zu wollen.“
                                                                                            
Die Impulse aus dem Landesverband Bayern wurden von der Hauptversammlung aufgegriffen, diskutiert und in Beschlüsse gegossen: So sollen die KZVen im Zuge der Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen auf Länderebene für Gesamtvergütungen sorgen, die ab 2013 eine ungekürzte Auszahlung aller von den Zahnärzten erbrachten BEMA-Leistungen zum festen und zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Punktwert ermöglichen. Nachträgliche Honorarkürzungen sollen ausgeschlossen sein. Die Budgetierung soll abgeschafft werden und ebenfalls die Praxisgebühr.
 
Auf Antrag der Bayern verurteilte die Hauptversammlung die Einmischung von KZVen in das private Zahnarzt-Patientenverhältnis. Alle Verträge oder vertragsähnlichen Absprachen zwischen KZVen und Krankenkassen oder (Privat-)Versicherungen zu privaten Behandlungen, die nach GOZ oder BGB zwischen Patient und Zahnarzt vereinbart und abgerechnet werden, sieht der FVDZ als obsolet, rechtswidrig und extrem schädlich an.
 
Beteiligung aus Bayern auch zum Thema Mehrleistungsregelung. Hier wird der Gesetzgeber aufgefordert, die im § 28.2 festgelegte Mehrleistungsregelung analog dem Ablauf in der Füllungstherapie für alle Bereiche des BEMA zu öffnen.
 
Ein rein bayerischer Antrag betrifft die Schulden der GKV. Einstimmig der Beschluss: Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem zur Zeit aufgelaufenen Vermögen der GKV, den so genannten Überschüssen von aktuell mehr als 20 Milliarden Euro, alle in der Vertragszahnheilkunde de facto und de jure erfolgten Honorarkürzungen (Budgetierung usw.) vor allem der Jahre 2012, 2011 und 2010 in voller Höhe den Zahnärzten vergütet werden.

Quelle: FVDZ Bayern

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