Branchenmeldungen 13.08.2012
Hochschulstart-Ablehnungsbescheide: Studienplatz einklagen
Kürzlich haben über 15.000 Abiturienten vor dem Hochschulstart eine Absage für Medizin und Zahnmedizin erhalten. Die Wartezeit auf einen Studienplatz wird auf bis zu 7 Jahre ansteigen.
Fachanwalt Naumann zu Grünberg gibt Abiturienten Tipps, wie es mit dem Wunschstudium doch noch klappen kann - auch wenn doppelte Abiturjahrgänge in immer mehr Bundesländern den Numerus clausus in die Höhe treiben. Denn viele Universitäten sparen trotzdem Studienplätze ein, um mehr Geld für Forschung zu haben. Spezialisierte Rechtsanwälte weisen seit 40 Jahren diese Einsparungen nach, so dass die aufgedeckten Plätze dann in Gerichtsverfahren vergeben werden, grundsätzlich sogar unabhängig von Abiturnote und Wartezeit. Studienplatzklagen sind in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. In den Hochschulstart-Fächern werden mehrere Hochschulen parallel verklagt, um die Chancen zu erhöhen. "Wichtig dabei ist die sorgfältige Auswahl der verklagten Hochschulen und die Gesamtstrategie", sagt Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg, der über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut hat.
Er rät den Abiturienten, sich jetzt nach dem ersten Ablehnungsbescheid ihre Chancen zu sichern: "Für die Studienplatzklage gibt es besondere Fristen. Wer diese Fristen einhält, kann die Chancen in seinem Wunschfach optimal nutzen!" Die nächste Frist für das Wintersemester 2012/13 läuft am 01.09.2012 bereits ab, also bereits vor Erhalt der Bescheide im Auswahl- und Nachrückverfahren.
Weitere Informationen zum Thema "Studienplatz einklagen" sind auf der Homepage www.uni-recht.de zusammengestellt.
Quelle: Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin und Zahnmedizin