Branchenmeldungen 28.02.2011

Kinderzahnärzte fordern einheitliche Narkose-Honorare

Kinderzahnärzte fordern einheitliche Narkose-Honorare

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Sparkurs bei ambulanten Eingriffen trifft Kinder und behinderte Patienten / für 2010 neue Regelleistungsvolumina festlegen

Die Kinderzahnärzte haben am Donnerstag (18. Juni 2009) erneut die bundesweit einheitliche Honorierung von Narkosen für sämtliche ambulanten Eingriffe gefordert. Nur so könne die zahnärztliche Versorgung von Kindern und Menschen mit Behinderungen dauerhaft gesichert werden. „Im Namen unserer zahnärztlichen Kinderpatienten und Patienten mit Behinderungen appellieren wir an Politiker, Krankenkassen und alle beteiligten Verbände, dafür zu sorgen, dass ihnen dieses Recht jederzeit auch in Zukunft gewährt wird“, betonte die Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK), Sabine Bertzbach, während des 22. Internationalen Kongresses der Kinderzahnärzte (IAPD), der zeitgleich mit der 16. Jahrestagung der DGK vom 17. bis 20. Juni 2009 in München stattfindet.

70 000 Kinder pro Geburtsjahrgang sind betroffen
„Die qualitativ gute Versorgung von Kleinkindern mit schweren kariösen Gebisszerstörungen und erblichen Zahnkrankheiten, aber auch von extrem ängstlichen und behinderten Kindern muss uneingeschränkt möglich sein“, forderte die Präsidentin des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte (BuKiZ), drs. Johanna Maria Kant, und erinnerte an Art. 24 der UN-Konvention, nach der jedes Kind das Recht auf die bestmögliche Gesundheit und den Zugang zu medizinischen Gesundheits- und Rehabilitationszentren hat. Nach ihren Angaben leiden in Deutschland bis zu 15 Prozent der Kleinkinder an schweren Zahnproblemen, die oftmals ohne ambulante Narkosen nicht behoben werden können. Betroffen seien ca. 70 000 Kinder pro Geburtsjahrgang, betonte drs. Kant.

Auswirkungen der Honorarreform
Die Narkosen für zahnärztliche Behandlungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht als besonders förderungswürdig eingestuft und deshalb mit einem geringeren Punktwert vergütet, als Narkosen für andere ambulante Eingriffe. Damit keine unnötigen Leistungen erbracht werden, unterliegen diese außerdem der Mengensteuerung über die Regelleistungsvolumina. Die aktuellen Honorarreformen im ärztlichen Bereich haben direkte negative Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung von Kindern und Menschen mit Behinderungen: Für zahnärztlich indizierte Narkosen erhalten Anästhesisten seit dem 1. Januar 2009 lediglich eine Pauschale pro Fall pro Quartal, die sich zwischen 29 und 49 Euro bewegt. Damit sollen sowohl Praxis-, Material- und Personalkosten als auch das Honorar des Anästhesisten abgedeckt werden für eine Leistung, die durchschnittlich vier bis fünf Stunden umfasst (Prämedikation, Narkosedauer, Nachsorge im Aufwachraum).

Drastische Folgen für die Patienten
Die ungleiche Honorierung hat dazu geführt, dass im ersten Halbjahr 2009 kaum zahnärztliche Behandlungen unter Narkose bei Kindern und bei Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden konnten. Die Allgemeinanästhesie ist zwar einerseits Kassenleistung, wird aber anderseits nicht kostendeckend vergütet, so dass Zahnärzte ihren Patienten kaum ambulante OP-Termine anbieten können. Vielerorts sind im ersten Halbjahr 2009 nur Notfallbehandlungen möglich.

Nach Protesten des BuKiZ, der DGK und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) wurden im April 2009 vom Bewertungsausschuss Korrekturen auf Bundesebene vorgenommen. Ab dem 1. Juli 2009 werden die zahnärztlich indizierten Kap. 5 Narkosen nicht mehr den Regelleistungsvolumina unterliegen. Das bedeutet, dass dann zunächst wieder mehr Termine zur zahnärztlichen Behandlung in Vollnarkose angeboten werden können, obwohl Anästhesisten für zahnärztlich indizierte Narkosen weiterhin wesentlich schlechter honoriert (ca. minus 30 Prozent) werden als für andere ambulante Operationen.

DGK und BuKiZ fordern, dass die Honorierung aller ambulanten Narkosen vereinheitlicht wird. Dann können Anästhesisten auch für zahnärztlich indizierte Narkosen bei Kindern bis zwölf Jahre und Menschen mit Behinderungen ein ausreichendes Terminangebot machen. Und nur dann können wir Zahnärzte für diese Patienten eine Vorsorgung sicherstellen.

Quelle: Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), 18.06.2009


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