Branchenmeldungen 13.10.2008

Kostenerstattung für Vollnarkosen beim Zahnarzt

Kostenerstattung für Vollnarkosen beim Zahnarzt

Foto: © Shutterstock.com

Für Narkosen und ähnliche Leistungen, die Zahnärzte aus dem vertragsärztlichen Bereich anfordern, sollte künftig grundsätzlich das Prinzip der Kostenerstattung gelten. Das fordern niedergelassene Anästhesisten. Die Forderung nach Kostenerstattung habe vor allem datenschutzrechtliche Gründe: Bei Patienten ab dem zwölften Lebensjahr würden Vollnarkosen bei einer Zahnarztbehandlung nur dann von den Kassen erstattet, wenn eine "schwere psychische Störung" vorliegt. Die Vertragsärzte müssten dann auch diese Diagnose nach ICD-10 codieren. Einen Code für Zahnarztphobie gebe es bisher nicht, auch wenn der Patient allein aufgrund seiner Angst bei umfangreichen zahnärztlichen Eingriffen eine Vollnarkose brauche.

"Der Code, der zur Verfügung steht, würde aus dem Patienten automatisch einen psychisch gestörten Menschen machen", sagt der Aachener Anästhesist Elmar Mertens, zuständig für den vertragsärztlichen Bereich im Berufsverband deutscher Anästhesisten, laut "Ärzte "Zeitung". Ohne Code könne der Arzt die Leistung aber nicht abrechnen. "Hier werden Menschen für krank erklärt, die es gar nicht sind", glaubt Mertens.

Die Diagnose werde via Codierung in die Krankenakte des Patienten eingetragen. Dies könne ihm später Schwierigkeiten bereiten, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will oder eine andere Police, die an die Beantwortung von Gesundheitsfragen gebunden ist. Der Versicherte bekäme dann keine Deckung oder müsse deutlich höhere Prämien bezahlen. Würden die Narkosen bei den Niedergelassenen über das Kostenerstattungsprinzip abgerechnet, ließen sich solche Probleme nach Mertens Ansicht in Zukunft vermeiden.

"Die Kasse muss dann darüber entscheiden, ob sie die Kosten für die Leistung übernimmt." Das sei nicht Sache des niedergelassenen Arztes und seiner codierten Diagnose, so Mertens.

Quelle: ck/ÄZN, über zm-online, 13.10.08


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