Branchenmeldungen 21.02.2011
Krankenkasse ist zur Auskunft verpflichtet
Jeder Versicherte kann Auskunft über medizinische Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung verlangen.
In einem aktuellen Fall hatte ein gesetzlich Krankenversicherter die für ihn zuständige Krankenkasse gebeten, ihm Auskunft darüber zu geben, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet habe. Die beklagte Kasse war der Meinung, der Kläger könne derartige Informationen nicht verlangen. Die Richter des Landessozialgerichts NRW bejahten laut ARAG Experten grundsätzlich den Auskunftsanspruch, jedoch mit Einschränkungen. Es seien die privaten Interessen abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft der betroffenen Behörde verursache (LSG NRW, Az.: L 5 KR 153/09).
Quelle: dpa