Branchenmeldungen 08.08.2011

Leerformel auf Vorrat?

Leerformel auf Vorrat?

Foto: © Shutterstock.com

DAZ gegen hessischen Alleingang beim Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde

Seit Jahren ist die zahnärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Diskussion. Im Zuge der Novellierung des Hessischen Heilberufsgesetz hat die Zahnärztekammer Hessen sich, ohne entsprechende Beschlüsse der Kammerversammlung, bemüht, Voraussetzungen für die Einführung eines Gebietes "Allgemeine Zahnheilkunde" zu schaffen. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) lehnt, wie verschiedene andere Organisationen, diesen Vorstoß ab.

Im Zuge einer regelmäßigen Neufassung des Hessischen Heilberufsgesetzes soll eine Klausel mit der Option zur Einführung eines Fachzahnarztes für Allgemeinzahnheilkunde eingefügt werden.

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) spricht sich gegen dieses Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt aus. Der Begriff ist inhaltlich völlig ungeklärt und umstritten. Es ist ebenso unbestimmt, wie ein solcher Grad zu erwerben sein sollte und welche Rolle ein solcher Facharzt in der Versorgungslandschaft einnehmen könnte. Der DAZ steht seit seiner Gründung für Qualitätsbewusstsein und den Anspruch auf umfassende und medizinisch orientierte Betreuung der Patienten. Unter dieser Zielvorgabe erscheint es äußerst sinnvoll, über eine verbesserte Qualifikation der Zahnärzte ganz grundsätzlich nachzudenken. Unausgegorene Gesetzesinitiativen, wie die hessische, seien da nicht hilfreich, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Verbandes.

Vor einer Klärung von Ziel, Weg, Inhalt und Finanzierung ist die Aufnahme einer fachzahnärztlichen Leerformel in ein Gesetz strikt abzulehnen. Darüber hinaus sind die Kammern durchaus berechtigt, auch ohne eine solche Klausel im Heilberufsgesetz des jeweiligen Landes in eigener Zuständigkeit die Weiterbildung zu regeln. Wir brauchen keine leere überflüssige Regelung, die aber möglicherweise unterschwellige Wirkungen haben könnte, die wir am Ende der Diskussion dann nicht wollen. Zunächst brauchen wir eine breite Diskussion innerhalb der Zahnärzteschaft zu diesem Thema.

Quelle: DAZ

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