Branchenmeldungen 21.02.2011
Medizinalberuferegister in neuem Gewand
Seit dem 1. Januar 2010 ist das MedReg öffentlich zugänglich. Neu steht der Öffentlichkeit ein benutzerfreundliches Modul zur Verfügung, das die Suche nach Medizinalpersonen anhand differenzierter fachlicher und geografischer Kriterien wesentlich vereinfacht. Ein Blick ins MedReg lohnt sich.
Bereits seit dem 1. Januar 2010 ist das MedReg online (siehe SMfZ 11/2009). Per Ende Juni 2010 konnten die am MedReg beteiligten Partner, die Berufsorganisationen und die kantonalen Aufsichtsbehörden, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingetragenen Angaben zu den fünf universitären Medizinalberufen im MedReg vervollständigen. Nun hat das MedReg auch ein neues Kleid erhalten, mit welchem die Suchfunktionen für die Öffentlichkeit und die Präsentation der Suchresultate wesentlich verbessert wurden.
Ein Blick ins MedReg lohnt sich (Abb. 2) ! Sie finden das Register unter folgendem Link
Inhalt und Zweck der Datenbank
Das MedReg enthält detaillierte und vollständige Informationen über die beruflichen Qualifikationen aller Medizinalpersonen mit einem eidgenössischen oder anerkannten Diplom / Weiterbildungstitel. Diese Angaben werden vom dafür zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von den Berufsorganisationen laufend ergänzt. Zusätzliche Angaben finden sich zu den Berufsausübungsbewilli-gungen für die selbstständige Tätigkeit, die von den kantonalen Aufsichtsbehörden ebenfalls im MedReg erfasst werden.
Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. Sie zeigen, dass diese zentrale Datenbank wesentlich dazu beiträgt, damit die Kantone ihre Aufsicht über die Medizinalpersonen besser wahrnehmen können. Weshalb? Neu erteilen die Kantone nur noch Berufsausübungsbewilligungen an Personen, die im MedReg eingetragen sind. Eine Überprüfung der fachlichen Qualifikationen durch die Kantone ist nicht mehr notwendig, wodurch bisherige Doppelspurigkeiten entfallen. Wenn ein Gesuchsteller oder eine Gesuchstellerin nicht im MedReg auffindbar ist, nimmt die betreffende kantonale Behörde mit dem BAG Kontakt auf, um die Gründe für das Fehlen des Eintrags abzuklären. Der einfache Zugang zu den Berufsausübungsbewilligungen aller Kantone sowie zu den besonders schützenswerten Perso-nendaten (z.B. Disziplinarmassnahmen) erhöhen die Transparenz und die Sicherheit für die kantona-len Behörden. Das BAG erhebt nach bundesgesetzlichen Vorschriften die von den kantonalen Behörden gemeldeten schützenswerten Daten in einer Drehscheibenfunktion und stellt sie den berechtigten kantonalen Stellen auf Anfrage zur Verfügung.
Damit ist sichergestellt, dass nur diejenigen Medizinalpersonen eine Berufsausübungsbewilligung erhalten, welche die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) erfüllen. Aber auch die Spitäler erhalten damit ein Instrument, mit welchem sie die fachlichen Qualifikationen der Medizinalpersonen bei Bedarf überprüfen können. Angesichts der gewachsenen nationalen und internationalen Mobilität der Medizinalpersonen leistet das BAG damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zum Patientenschutz.
Der Mehrwert für die breite Öffentlichkeit
Das MedReg befähigt Patientinnen und Patienten, sich besser zu informieren. Es bietet der interessierten Öffentlichkeit Informationen über Medizinalpersonen anhand differenzierter fachlicher und geografischer Kriterien in der Suchfunktion.
Die optimierte Funktionalität soll an einem konkreten Beispiel aus der Zahnmedizin vorgestellt werden: Die Eltern eines 6-jährigen Kindes möchten dieses von einer Fachperson behandeln lassen, die im Bereich Kinderzahnheilkunde besonders kompetent ist und Erfahrung im Umgang mit Kindern hat. Obwohl sie mit ihrem eigenen Zahnarzt sehr zufrieden sind, möchten sie ihr Kind von einem Spezialisten behandeln lassen. Doch welche Zahnärztin oder welcher Zahnarzt wäre dafür geeignet? Das MedReg bietet hierzu die notwendigen Informationen:
Nach Anklicken des Berufs „Zahnärztin/Zahnarzt“ und „erteilte Berufsausübungsbewilligung“ finden sich zwar unter den Fachzahnarzttiteln keine entsprechenden Angaben, aber unter „Weitere Qualifikationen“ gibt es zum Beispiel die privatrechtliche Weiterbildung in „Kinderzahnmedizin“. Schweizweit gibt es zirka 40 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die über eine solche Weiterbildung verfügen (Abb. 3).
Die Eltern können nun entweder die Resultate weiter einschränken (z.B. mit der Auswahl ihres Wohnkantons) oder sich mit „Suchen“ die Trefferliste anzeigen lassen. In der Trefferliste werden bereits Angaben zur Adresse und zu den Weiterbildungen der gefundenen Fachpersonen angezeigt (Abb.4). Wird eine Fachperson in der Trefferliste ausgewählt, dann zeigt das Suchresultat die detaillierten Angaben zur Praxisadresse sowie eine Karte des Praxisstandorts (Abb. 5).
Das vorgestellte Beispiel lässt sich auf alle anderen im MedReg eingetragenen Berufe übertragen. Überprüfen Sie selber, wie umfangreich und zahlreich die Spezialisierungen in den fünf universitären Medizinalberufen inzwischen sind!
Was können Sie als Medizinalperson tun, wenn Ihr Name nicht unter http://www.medreg.admin.ch erscheint?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte per E-Mail an die zuständige Fachstelle im BAG:
medreg@bag.admin.ch