Branchenmeldungen 27.09.2022

DGKFO zur „Notwendigkeit einer arztgeführten Alignerbehandlung“

DGKFO zur „Notwendigkeit einer arztgeführten Alignerbehandlung“

Foto: DGKFO

Runder Tisch der DGKFO zum Thema „Notwendigkeit einer arztgeführten Alignerbehandlung und einer verantwortungsvollen Telemedizin.“

„Wir sehen Handlungsbedarf, um den Patientenschutz zu gewährleisten und ich bin sicher, dass wir dafür eine Mehrheit in der Koalition finden werden.“ Mit diesen klaren Worten beschrieb die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Bundestagsfraktion Christine Aschenberg-Dugnus, MdB, ihre Haltung zu Alignerbehandlungen ohne die notwendige Einbindung von Kieferorthopäden oder Zahnärzten.

Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie hatte im Rahmen ihrer 94. Jahrestagung in Berlin zu einem Runden Tisch eingeladen, um die Problematik und den aktuellen Stand bei nicht arztgeführten Zahnschienenbehandlungen zu diskutieren. Teilnehmer dieses Runden Tisches waren neben Christine Aschenberg-Dugnus, Frau Prof. Dr. Heike Korbmacher-Steiner, Direktorin der Poliklinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums Marburg, Herr Prof. Dr. Dr. Bernd Lapatki, Direktor der Klinik für Kieferorthopädie und Orthodontie des Universitätsklinikums Ulm, Herr Prof. Dr. Paul-Georg Jost-Brinkmann, Direktor der Abteilung für Kieferorthopädie und Orthodontie der Charité Berlin, Herr Prof. Dr. Christopher Lux, Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums Heidelberg und Leitlinienbeauftragter der DGKFO, Prof. Dr. Dr. Peter Proff, Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikum Regensburg und Präsident der DGKFO, Herr Dr. Hans- Jürgen Köning, 1. Bundesvorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden und Stephan Gierthmühlen, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden und Fachanwalt für Medizinrecht.

Das Risiko einer kieferorthopädischen Behandlung ohne zahnärztlichen Sachverstand, ohne Diagnostik und hinreichende Behandlungsführung demonstrierte Professor Proff anhand eines dramatischen Behandlungsfalls eines kommerziellen Anbieters von Alignerbehandlungen. Trotz unverkennbarer Warnzeichen wurde die Behandlung einer jungen Frau auch ohne die unbedingt notwendigen klinischen Befunde und Röntgenbilder durchgeführt. Erst nachdem sich die Patientin wegen starker Schmerzen nach unkontrollierter Behandlung an die Universitätsklinik Erlangen wandte, wurde das Ausmaß des Schadens erkennbar. Trotz retinierter und verlagerter Zähne, trotz Knochenabbau und Karies, ankylosierter und hypoplastischer Zähne wurde eine Alignerbehandlung geplant und durchgeführt, bei der u.a. noch vorhandene Milchzähne gegen die im Knochen liegenden bleibenden Zähne bewegt wurden. Die kieferorthopädischen Teilnehmer des Runden Tisches kommentierten aus ihren jeweiligen Forschungsschwerpunkten heraus diesen Behandlungsverlauf. Ganz einhellig wurden hier schwerste Verstöße gegen den zahnmedizinischen Standard festgestellt. „Digitalisierung ist toll“, schwärmte Prof. Jost- Brinkmann, der als Tagungspräsident die diesjährige Jahrestagung der DGKFO unter das Thema CAD/CAM in der Kieferorthopädie gestellt hatte. „Aber viele Befunde kann ich nicht telemedizinisch erheben, sondern nur direkt am Patienten.“ Digitalisierung könne den Arzt bei einer Alignerbehandlung nicht ersetzen.

„Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass alle, die medizinische Behandlungen anbieten, dem gleichen Standard genügen müssen“, forderte Dr. Köning. Das aber sei derzeit aus seiner Sicht nicht gewährleistet.

Aus arzthaftungsrechtlicher Sicht, so Stephan Gierthmühlen könne man wohl bei jeder Station des Prüfungsschemas einen Haken setzen. Aufklärungs-, Befunderhebungs- und Behandlungsfehler seien durch die Einschätzungen der anwesenden Experten eindrücklich belegt. „Schadensersatz und Schmerzensgeld helfen den Patienten aber nicht, ihre Gesundheit zurückzubekommen.“ Auch der Gesetzgeber müsse wie die Zahnmedizin präventionsorientiert agieren und sicherstellen, dass Patienten vor unseriösen Anbietern von Gesundheitsleistungen geschützt werden können.

Der Patientenschutz, so betonte es hierauf Christine Aschenberg-Dugnus, sei oberste Maxime aller gesundheitspolitischer Akteure. Wenn man – wie hier – sehe, dass ein systematisches Problem besteht, müsse man handeln. Still sei es nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Antrag der FDP zur Patientensicherheit bei Alignerbehandlungen gewesen, nachdem alle Experten sich in der Einschätzung der Gefährdung der Patientensicherheit in seltener Einigkeit gezeigt hätten. „Viele Kollegen haben spätestens da erkannt, dass eine kieferorthopädische Behandlung mehr ist, sei, als ein paar Schienen reinsetzen.“ Die aktuelle Arbeit der DGKFO an den Leitlinien lobte Aschenberg-Dugnus und machte deutlich, dass auch nach ihrer Auffassung eine Therapie nur von denjenigen durchgeführt werden soll, die bereit und in der Lage sind, im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Fachgebiet zu handeln. Dadurch können Patienten auch die Behandlung bekommen, die sie benötigen.

Quelle: DGKFO

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