Branchenmeldungen 21.02.2011
Mit fluoridiertem Speisesalz zu hoher Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung
Die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) begrüßt die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung fluoridiertes Speisesalz zu verwenden. Die Empfehlung wurde im September auf der DGE-Arbeitstagung in Bonn zahlreichen Ernährungsexperten und Verantwortlichen aus der Gemeinschaftsverpflegung vorgestellt. Speisesalz mit Fluorid darf in der Gemeinschaftsverpflegung jedoch nur mit einer Sondergenehmigung verwendet werden. Deswegen entwickelte die IfK in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Merkblatt und einen Musterantrag, um Verantwortlichen aus der Gemeinschaftsverpflegung die Antragsstellung zu erleichtern. Es richtet sich an Fachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, Träger und Leiter von Kindertagesstätten, Schulen und Betriebskantinen sowie kommunale Vertreter. Das Merkblatt kann kostenlos bei der Informationsstelle für Kariesprophylaxe, Leimenrode 29, 60322 Frankfurt am Main, per E-Mail unter daz@kariesvorbeugung.de, telefonisch 069/2470 6822 oder per Fax 069/7076 8453 angefordert werden.
Kariesprophylaxe mit Fluoriden
Fluorid ist ein Spurenelement, das als Baustein für die Knochensubstanz und den Zahnschmelz dient. Fluoride hemmen die Bildung von Karies und reparieren beginnende Karies. Aktuelle Studien aus den letzten Jahren zeigen, dass Fluoride vor allem durch den direkten Kontakt mit dem Zahnschmelz Karies hemmen. Deswegen ist neben dem Einsatz von Zahnpasta mit Fluorid die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz ein wichtiger Baustein der Kariesprophylaxe.
Quelle: Informationsstelle für Kariesprophylaxe, 05.11.2009