Branchenmeldungen 15.06.2010
Neue Aufgaben für KZVen - weniger Geld bei mangelnder Qualität
Das Wort Qualitätssicherung durch Normfestsetzung in der Zahnheilkunde-Erbringung auch nur in den Mund zu nehmen, galt in zahnärztlichen Funktionärskreisen immer als Sakrileg. Was die Schweizer Zahnärztegesellschaft (SSO) zur Selbstkontrolle des Zahnarztes an Prüfkriterien schon vor Jahren erarbeitet und umgesetzt hat, wurde als völlig indiskutabel für das deutsche GKV-BEMA-Leistungssystem abgetan. Kammer-, KZV-DGZMK-Hochschullehrer-Funktionäre - hier gab es einige Ausreißer - verweigerten beharrlich die Arbeit an einer ergebnisorientierten Qualitätssicherung, obwohl bereits seit 2008 für den GBA (gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Zahnärzte/Krankenkassen) der gesetzliche Auftrag bestand, Qualitätsrichtlinien zur Ergebniskontrolle von Kassenversorgungen zu erlassen.
Man wollte sich in der Funktionärsschaft nicht selbst die Hände schmutzig machen für neue Kontrollinstanzen in den KZVen, wusste man doch, dass der Zug für die Erweiterung des Bürokratiemonsters KZV längst rollt. Nun werden für wichtige Versorgungs-Indikationsbereiche, wie die Füllungstherapien, die Endodontie und Parodontologie wie Kieferorthopädie "Qualitätsindikatoren" erlassen. Diese sollen es erlauben, gegen "schlecht arbeitende" Zahnärzte Maßnahmen zu ergreifen, von "Stellungnahmen" über "Vereinbarungen" zu Zwangsfortbildungsmaßnahmen (die Fachgesellschaften jubeln schon insgeheim) analog der Führerschein-Nachprüfung ab 15 Maluspunkten bishin natürlich zu Strafgebühren durch "Vergütungsabschläge".
Wenn man eigentlich etwas begrüßt - neue Machtmittel über die Zwangsmitglieder zu bekommen - das aber berufspolitisch nicht zugeben kann, weil man befürchtet sonst Wähler zu verlieren, dann schwingt man, die Kritikkeule " die Datensammelwut muss ein Ende" haben. So machen es gerade KZV-Bosse aus Bayern und Niedersachsen, in Opposition zum Freien Verband, die gerne in Kürze KZV-VV-Wahlen gewinnen und darüber den KZV-Posten sichern wollen. Um dann, bei wiedergewonnener Macht brav den Qualitäts-Indikations-Prüfkatalog gegen die einzelnen Zahnärzte auf Punkt und Komma durchzusetzen. Weiß man heute nicht, wie "Behandlungsergebnisse" geprüft werden können, bestimme doch der Patient diese durch sein Verhalten (Mundhygiene, Ernährung, Mitarbeit, etc) und habe der Zahnarzt nur begrenzt Einfluss, kommt im Amt durch Wahl bestätigt sicher die Prüfkeulen-Erleuchtung. Außerdem hat man ja noch die KZBV, die, so deren Boss Fedderwitz euphorisch die "Pseudonymisierung" der Daten schon durchgesetzt und den Datenschutz gesichert hat. Nein, man hat es als KZBV vor allem geschafft, im BGA durchzusetzen nicht den allgemeinen Arzt-Kautelen unterworfen zu werden, sondern für den "Versorgungsbereich Zahnmedizin" nun "sektorspezifische" Kautelen definieren und diese sogar auf Landesebene von KZV zu KZV hin erweitern zu dürfen.
Kann man darauf nicht Klasse aufbauen, die Zahnärzte über "Qualität" richtig in den Griff zu bekommen? Dies natürlich datenrechtlich völlig unbedenklich, obwohl man es gar nicht wollte, muss es aber zur KZV-Sicherung die Zahnarztrechten vorgeht, sein,
toi, toi, toi
Ihr J. Pischel
14.06.2010