Branchenmeldungen 01.05.2011
Neue GOZ bringt Steuer-Einnahmen in Millionenhöhe
BLZK fordert Nachbesserungen beim Punktwert
Selbst die geringfügige Anhebung des Honorarvolumens bei der geplanten
Neuregelung der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) führt ab 2012 zu
steuerlichen Mehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden in
dreistelliger Millionenhöhe. Darauf hat jetzt der Präsident der
Bayerischen Landeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz,
hingewiesen.
Benz wirft dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, die steuerlichen
Effekte bislang zu verschweigen. Stattdessen werde nur von
„Mehraufwendungen“ für die Träger der Beihilfe für die im öffentlichen
Dienst Beschäftigten gesprochen. Davon sollen auf den Bund 31,5
Millionen, auf die Länder 33,6 Millionen und die Gemeinden 5,1 Millionen
Euro entfallen.
Nicht erwähnt wird, dass höhere Honorare bei Zahnärzten
und Einnahmen bei zahntechnischen Laboren gleichzeitig zu deutlich
höheren Steuereinnahmen der öffentlichen Hand führen. Insgesamt schätzt
das BMG die mit der neuen GOZ verbundene Steigerung des Honorarvolumens
auf 345 Millionen Euro. Dies entspricht im Vergleich mit der noch
geltenden GOZ aus dem Jahr 1987 einem Plus von circa 6 Prozent oder
einer Steigerung von 0,24 Prozent jährlich (1987 bis 2012).
Bei einem durchschnittlichen Steuersatz in Höhe von 35 Prozent kassiert
die öffentliche Hand zusätzlich mindestens 120 Millionen Euro an
Steuer-Mehreinnahmen. Bei der Einkommenssteuer entfallen 15 Prozent auf
die Kommunen, 85 Prozent teilen sich Bund und Länder. Bei den Material-
und Laborkosten – ihr Anteil in der Praxis liegt ungefähr bei 40 Prozent
– kommen noch einmal Mehreinnahmen in Höhe von 19 Prozent Umsatzsteuer
hinzu.
Kammerpräsident Benz forderte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp
Rösler auf, die finanziellen Auswirkungen seines Verordnungsentwurfs
nachzurechnen und dabei auf die positiven Effekte für die Haushalte von
Bund, Ländern und Gemeinden hinzuweisen. „Aus der angeblichen
Mehrbelastung wird ein Nullsummenspiel, am Ende machen die öffentlichen
Kassen sogar einen satten Schnitt“, meint Benz. Mit diesen
Steuer-Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe, so der bayerische
Kammerpräsident, könnte der Punktwert für zahnärztliche Leistungen, der
seit 1987 nicht mehr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden
ist, deutlich angehoben werden.
Quelle: BLZK