Branchenmeldungen 05.04.2022
Neue Regelungen zur Testhäufigkeit für Zahnärzte
Die mit 1. April 2022 in Kraft getretene COVID-19-Screening Verordnung legt fest, dass zukünftig pro Person und Monat höchstens 5 molekularbiologische Tests (PCR-Tests) gratis in Anspruch genommen werden dürfen.
Diese Bestimmung sieht keine Ausnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zahnärztlichen Ordinationen bzw. für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst vor, auch für diesen Personenkreis ist die Inanspruchnahme von Gratis PCR-Tests auf 5 pro Monat beschränkt.
Sollte es diesbezüglich in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben wird Sie Ihre Landeszahnärztekammer entsprechend informieren.
Quelle: ÖZÄK