Branchenmeldungen 21.02.2011
Neue Unfallverhütungsvorschrift seit 1. Januar 2011 in Kraft
DGUV Vorschrift 2 bringt nur Neues für die Regelbetreuung - Präventionskonzept der BLZK bleibt unverändert
Am 1. Januar 2011 trat die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löst die BGV A2 ab, welche bisher das Betreuungssystem, die Einsatzzeiten und Aufgaben für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte festgelegt hat. Die Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) werden damit bundeseinheitlich in allen Betrieben konkretisiert.
Beim Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erhalten Praxisinhaber Unterstützung vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese sogenannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Für Praxisinhaber, die am alternativen Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst) teilnehmen, ergeben sich zukünftig keine Änderungen.
Änderungen in der Regelbetreuung für Praxen mit mehr als zehn Beschäftigten
Lediglich für Praxen mit mehr als zehn Beschäftigten, die die sogenannte Regelbetreuung gewählt haben, ergeben sich Änderungen.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht zukünftig aus zwei Komponenten
- der Grundbetreuung mit fixen Einsatzzeiten und
- der anlassbezogenen Betreuung, welche für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung festlegt.
Diesen betriebsspezifischen Teil ermittelt der Arbeitgeber auf der Basis des Leistungskataloges im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2. Dabei beurteilt er, welche Aufgaben über die Grundbetreuung hinaus in seiner Praxis anfallen. Zur betriebsspezifischen Betreuung zählen zum Beispiel auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Gestaffelte Einsatzzeiten abhängig von der Betriebsgröße, wie in der BGV A2 vorgesehen, fallen weg. Die Arbeitsschutzbetreuung soll durch die zwei Komponenten individueller gestaltet werden, da sie auf die jeweilige Gefährdungslage im Betrieb zugeschnitten ist.
Weitere Informationen
* Referat Praxisführung: BuS-Dienst - Das Präventionskonzept der BLZK
* Informationen DGUV Vorschrift 2: www.bgw-online.de
Quelle: BLZK