Branchenmeldungen 21.02.2011
Neuer Streit um GOZ: Regierung will Reform absagen
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) am Montag berichtete, möchte die Bundesregierung von der geplanten Reform der GOZ absehen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspars-Merk (SPD), teilte der F.A.Z. mit, dass der Referentenentwurf dem Bundesrat voraussichtlich nicht zur Entscheidung vorgelegt werden solle.
Den niedergelassenen Zahnärzten entgeht nach Meinung der Regierung dadurch eine Honorarerhöhung um 10 Prozent für kassenfremde Leistungen. Die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) ist seit 1988 nicht mehr reformiert worden. Der aktuelle Entwurf wird von den Zahnärzten abgelehnt.
Das Bundesministerium zeigt sich laut Caspers-Merk bereit, den Referentenentwurf dem Kabinett vorzulegen. Jedoch würde dies davon abhängig gemacht werden, ob die Beteiligten dies auch wollen. Caspers-Merk glaube nicht daran, da den Zahnärzten eine zehnprozentige Honorarerhöhung nicht ausreiche, den privaten Krankenversicherern hingegen bereits zu viel wäre.
„Die Zahnärzte wollen 50 Prozent mehr, das ist völlig utopisch, gerade in einer Wirtschaftslage wie der heutigen“, so Caspers-Merk. Weil die Zahnärzte eine tatsächliche Honorarerhöhung von 10 Prozent anzweifelten, solle dieser Umfang garantiert werden. „Aber das war den Zahnärzten auch nicht genug, die haben noch nie konstruktiv an einer Verordnung mitgewirkt.“
Die SPD-Gesundheitspolitikerin warnte vor dem Fehlglaube, unter einer anderen Regierungskoalition nach der Bundestagswahl bessere Voraussetzungen zu sehen. Auch dem kommenden Bundestag würde nicht mehr Geld zur Verfügung stehen. „Ich glaube nicht, dass man bei neuen Verhandlungen über die Honorare der Zahnärzte so ein Angebot wird aufrecht erhalten können, wir leben doch in denkbar schlechten Zeiten für Honorarforderungen im zweistelligen Prozentbereich.“
Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, erneuerte seine grundsätzliche Kritik am GOZ-Entwurf. Die vom Bundesgesundheitsministerium genannte Erhöhung des Leistungsvolumens um 10 Prozent sei Folge der Aufnahme von neuen Leistungen in die Gebührenordnung. Diese seien jedoch bereits in der Vergangenheit erbracht und analog zu anderen Positionen der GOZ abgerechnet worden. Zudem sei der Reformentwurf lückenhaft und entspräche „nicht den Grundlagen der modernen wissenschaftlichen Zahnheilkunde“. Die Zahnärzte kritisieren vor allem, dass die Höhe der privatzahnärztlichen Honorare an die der Krankenkassen angepasst werden sollen.
02.03.2009