Branchenmeldungen 03.03.2011
Öffnungsklausel vom Tisch
BZÄK zum GOZ-Kompromiss des Bundesgesundheitsministeriums
Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung von
Bundesgesundheitsminister Rösler, keine Öffnungsklausel in der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu implementieren. „Damit ist eines
unserer Hauptziele erreicht“, so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
„Die aktuellen Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) zu einer eingeplanten 6 prozentigen Honorarerhöhung wurden
hingegen offensichtlich unter Spar-Maßgaben erstellt. Daher bekräftigt
die Bundeszahnärztekammer ihre Forderung nach einer angemessenen
Berücksichtigung der Kostensteigerung der letzten 23 Jahre. Der nun in
Aussicht gestellte einstellige Honoraranstieg ist nach 23 Jahren
Stillstand nicht hinnehmbar und widerspricht den Vorgaben des
Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung“, so Engel
weiter.
Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundesebene setzte sich
die BZÄK in unzähligen Gesprächen und Anhörungen mit BMG und
gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern intensiv für eine hohe
Behandlungsqualität, die Wahrung der Patientenrechte und zugleich eine
kostenbewusste und effiziente zahnmedizinische Versorgung ein. Die BZÄK
war an der Erarbeitung des angekündigten GOZ-Referentenentwurfes
ausschließlich mit fachlicher Expertise beteiligt. Zu den politischen
Weichenstellungen wurde die BZÄK zwar gehört jedoch nicht aktiv
eingebunden. Die BZÄK wandte sich dabei mit aller Entschiedenheit gegen
die Einführung einer sogenannten Öffnungsklausel aber setzte sich auch
für einen angemessenen Honorarzuwachs ein.
Hintergrund
Die bis heute gültige GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1. Januar
1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und hinkt den
wissenschaftlichen Entwicklungen, den zahnmedizinischen Leistungen und
auch den wirtschaftlichen Entwicklungen hinterher. Seit Jahren forderte
die deutsche Zahnärzteschaft deshalb, die GOZ zu aktualisieren.
Quelle: BZÄK