Branchenmeldungen 21.02.2011

Ost-West-Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung überfällig

Ost-West-Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung überfällig

Foto: © BDK

Initiative des Bundesrates zur Angleichung des Ostpunktwertes wird vom BDK unterstützt

Bereits im vergangenen September hatte der BDK in einer Pressemitteilung die Anhebung der vertragskieferorthopädischen Vergütung für die östlichen Bundesländer auf das Westniveau gefordert. Damals wie heute gilt: „Die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West erfordert eine rasche Anhebung der kieferorthopädischen Honorare in den neuen Bundesländern ans Westniveau.“

Der Bundesrat hat in Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG Novelle, BT-Drs. 16/12256) die Angleichung des Ostpunktwertes an den Westpunktwert aufgegriffen. Am 06.05.2009 fand zum Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen u.a. des Bundesrates eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.

Sascha Milkereit, Geschäftsführer des BDK: „Die Anhebung der Gesamtvergütung - zur Anhebung des Punktwertes für Berlin und die neuen Länder - ist überfällig. Es ist ungeheuerlich, dass die Bundesregierung diese Forderung ablehnt und beabsichtigt, die Frage der Ost-West Angleichung, als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Vergütung, erst in der kommenden Legislaturperiode verfolgen zu wollen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Initiative des Bundesrates, in der sie betont, dass die Situation der Zahnärzte in den neuen Ländern keinen dringenden Handlungsbedarf erkennen lasse, verkennt die Realitäten.“
„Der BDK fordert die Ost-West Angleichung – sofort !“

Quelle: Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK), 11.05.2009


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