Branchenmeldungen 21.02.2011
Politik bringt degressive Abschreibung zurück
Für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die IDS nicht nur als Forum für die Meinungsbildung, sondern auch für Investitionen nutzen wollen, kommt, so der Dentista Verband der Zahnärztinnen, die im Rahmen des politischen Maßnahmenpaketes "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" wieder eingeführte „degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“ nicht ungelegen. Wie Jochen Muth von der DHPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euskirchen (Beirat des Zahnärztinnen-Verbandes) betont, wird es dadurch möglich, „für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft werden, statt der linearen AfA die nach fallenden Jahresbeträgen (degressiv) bemessene Abschreibung zu wählen. Neu ist indes, dass der Abzugsbetrag nun nur das 2½fache des linearen Abschreibungssatzes, d.h. maximal 25% umfassen darf.“
Dennoch sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht allein mit Blick auf steuerliche Vorteile oder reizvolle Innovationen investieren: Jede Investition muss sich auch rechnen, zur Praxis und zu den Patienten passen. Wer indes seine Praxis und möglicherweise auch seine fachlichen Angebote oder auch die Patientenzielgruppe optimieren und entsprechend investieren will, hat mit der seit Jahresbeginn geänderten Abschreibungsregelung nun eine leicht verbesserte Ausgangslage.
Quelle: dentista club, 9.1.2009