Branchenmeldungen 29.04.2013
Präventionsgesetz in spe – Mundgesundheit kein Thema?
Im Vorgriff auf das Präventionsgesetz im Gesundheitswesen forderte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte in Bayern (FVDZ Bayern) auf seiner Landesversammlung am 27. April in Rieden/Oberpfalz den Gesetzgeber auf, die von der Zahnärzteschaft erzielten Erfolge zur Verbesserung der Mundgesundheit auch im Gesetz abzubilden. Der vorliegende Entwurf sieht vor, ab 2014 jährlich 150 bis 180 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Allerdings wird die Zahnmedizin mit keinem Wort erwähnt.
Dabei sind die Erfolge der zahnärztlichen Prophylaxe beispielgebend und haben dazu geführt, dass mittlerweile 70 Prozent der Zwölfjährigen ein kariesfreies Gebiss haben. „Davon profitieren die Patienten und deren Krankenkassen“, heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss der rund 60-köpfigen zahnärztlichen Versammlung.
Dass der Stellenwert der Vorbeugung bei der zahnärztlichen Versorgung ins Hintertreffen zu geraten droht, zeigt sich bereits ganz konkret. Die Zahnärzte kritisieren, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den präventiven Nutzen der professionellen Zahnreinigung für die Patienten infrage stellt. „Dabei geht es nicht um schöne und saubere Zähne, sondern darum, das Gebiss so lange wie möglich frei von Karies und damit gesund zu erhalten“, sagt Christian Berger, Landesvorsitzender des FVDZ Bayern. „Das ist eine Win-Win-Situation für Patienten und Krankenkassen.“
Auch für die Bundesregierung ist das Vorbeugen offensichtlich nicht immer besser als das Bohren. In der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die 2012 in Kraft getreten ist, wird die professionelle Zahnreinigung mit einem geringen Honorar vergütet und darf nicht neben einer Zahnsteinentfernung abgerechnet werden. „Hier wird an der falschen Stelle, nämlich an der Mundgesundheit der Versicherten gespart“, so Berger. Die Leistung „Professionelle Zahnreinigung“ umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschl. Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied.
Quelle: FVDZ Bayern