Branchenmeldungen 15.07.2011
Schlappe für die AOK Bayern
Sozialgericht: Claridentisvertrag ist unwirksam
Klare
Schlappe für die AOK Bayern: „Claridentis“ ist kein integrierter
Versorgungsvertrag. Das hat das Sozialgericht München am Dienstag
entschieden (Az. S 38 Ka 5208/09). Die AOK Bayern kann deshalb
Zahlungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgen, nicht auf die
vertragszahnärztliche Gesamtvergütung anrechnen.
Der
Entscheidung des Sozialgerichts München, die noch nicht schriftlich
vorliegt, war ein jahrelanger Streit zwischen der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Bayerns (KZVB) und der AOK Bayern um die Frage der
Gültigkeit dieses integrierten Versorgungsvertrags vorausgegangen. Unter
Einbindung einer Managementgesellschaft hat die AOK Bayern laut eigenen
Aussagen rund 140 Vertragszahnärzte in Bayern für eine Teilnahme an
diesem Vertrag gewinnen können. Den Vertragszahnärzten wurden
insbesondere finanzielle Vorteile und Vergütungszuschläge zugesagt.
Nach
der Auffassung des Sozialgerichts München erfüllt dieser Vertrag die
Voraussetzungen für einen integrierten Versorgungsvertrag im Sinne von §
140 a ff. SBG V nicht, da weder eine leistungssektorenübergreifende
noch eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung angeboten wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss bei integrierten
Versorgungsverträgen deutlich von der sonst üblichen Regelversorgung
abgewi-chen und ein neues, innovatives Versorgungskonzept angeboten
werden. Dies muss über die bloße, bisher zwischen Ärzten und Zahnärzten
übliche Zusammenarbeit hinausgehen, was im konkreten Fall nach der
Rechtsmeinung des Sozialgerichts München jedoch nicht der Fall ist.
Insoweit kommt dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung bei.
Für
Kopfschütteln sorgt bei der KZVB die Reaktion der
Managementgesellschaft Dent IV GmbH auf das Urteil. Die Gesellschaft,
die die Claridentisverträge abwickelt, spricht von einer „Verhinderung
des Wettbewerbs im Gesundheitswesen“.
KZVB-Chef Dr. Janusz Rat
meint dazu: „In diesem Rechtsstreit ging es einzig und allein um die
Vertragsgestaltung durch gesetzliche Krankenkassen und die sich daraus
ergebenden finanziellen Konsequenzen für die vertragszahnärztliche
Versorgung. Hier hat das Sozialgericht München der AOK Bayern klare
Grenzen aufgezeigt und verhindert, dass der zahnärztlichen Versorgung
der bayerischen AOK-Versicherten durch einen Selektivvertrag
Millionenbeträge entzogen werden.“
Rats Stellvertreter Dr. Stefan
Böhm ergänzt: „Das zahnärztliche Budget der AOK Bayern ist schon ohne
den Claridentisvertrag zu knapp bemessen. Die KZVB war deshalb letztes
Jahr gezwungen, für AOK-Versicherte fast drei Monate lang sogenannte
Puffertage auszurufen, an denen die vertraglich vereinbarte Honorarhöhe
nicht mehr garantiert werden konnte. „Der Claridentisvertrag zur
integrierten Versorgung ist ein Affront, weil die AOK Bayern einige
we-nige Zahnärzte zu Lasten aller besser stellen wollte.“
Gegen die Entscheidung des Sozialgerichts München ist Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht möglich.